Eine ganz interessante Entscheidung zum Winterreifen ist mir m.E. mit dem AG Frankfurt am Main, Urt. v. 21.10.2014 – 387 C 1178/14 (98) – passend zur Jahreszeit – untergekommen. Nämlich die dort entschiedene Frage, ob bei einer Vergleichsberechnung im Rahmen der Unfallschadenregulierung Winterreifen Berücksichtigung finden. Die hatte der Geschädigte mit angesetzt. Das AG sagt: Ja, sind zu berücksichtigen:
„Der Ansatz der Pauschale für Winterreifen ist nicht zu beanstanden. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob dies betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Maßgeblich ist, dass der Klägerin hierfür ein gesonderter Preis berechnet wurde. Gegen die Erforderlichkeit hat die Beklagte keine substantiierten Angaben gemacht, insbesondere hat sie nicht dargetan, bei welchen Mietwagenunternehmen ein Fahrzeug mit Winterreifen ohne deren gesonderte Berechnung hätte angemietet werden können.“