In der vergangenen Woche gab es m.E. keine „herausragenden“ Themen/Postings, so dass wir „nur“ berichten können über:
- die Ladung zu einem späten Termin, unfassbar und sicherlich an der Grenze zur Rechtsverweigerung – § 198 GVG lässt grüßen,
- Schluss mit der Debatte um eine Schutzlücke!
- Verfassungsschutz: “Über rote Ampeln fahren, ist bei der Observation normal!”,
- Verfassungschützer wollten sich für “NSU” bei Angehörigen entschuldigen,
- Problematische Freundschaft oder Verurteilungsbegleiter,
- Richter und die Mittagspausen,
- Helmut Kohl und das Medienrecht,
- dazu passt: BGH: Gestohlene E-Mails von Politiker dürfen veröffentlicht werden,
- und dann war da noch: Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ab 2016.
Zu 4.: Wenn ich ein Tarnkennzeichen hätte, würde ich vielleicht auch überlegen, eine Ampel bei kirschgrün zu nehmen.