An sich poste ich ja keine Terminshinweise, bei einer Sache/Frage will ich dann heute aber doch mal eine Ausnahme machen. Denn morgen entscheidet (?) der BGH die (wichtige) Frage, ob demjenigen, der ohne Helm Fahrrad fährt, ein Mitverschulden anzurechnen, wenn er am Kopf verletzt wird. Das hatten zwei OLG zuletzt ja unterschiedlich gesehen. Das OLG Schleswig hatte im OLG Schleswig, Urt. v. 05.06.2013 – 7 U 11/12 (vgl. dazu: “Helmpflicht durch die Hintertür”? – das OLG Schleswig und der Fahrradhelm…) ein Mitverschulden bejaht, das OLG Celle im OLG Celle, Urt. v. 12. 2. 2014 – 14 U 113/13 (vgl. dazu “Fahrradhelm – mit oder ohne? ” Wenn ohne: Mitverschulden?) ein Mitverschulden hingegen verneint. Nun entscheidet morgen der BGH über die gegen das OLG Schleswig-Urteil eingelegte Revision. Man darf gespannt sein, was der BGH macht – vor allem auch für Fahrradfahrer in Fahrradstädten wie Münster eine interessante Frage. Und: Wenn der BGH sich dem OLG Schleswig anschließt, wird es wahrscheinlich einen Run auf Fahrradhelme geben. Am besten man lässt sich schon mal einen reservieren 🙂 .
Selbst die Titanic hat schon begriffen, wie’s geht:
http://www.titanic-magazin.de/news/mitschuld-auf-dem-pruefstand-6551/
😉