Andere Länder, andere Sitten, bzw: So geht es in Florida zu. Auf N 24 wird über einen kuriosen Zwischenfall vor einem Gericht in Florida berichtet. Dort forderte der Richter den Verteidiger zum Kampf auf. Mitten in einem Prozess bittet der Richter den (Plficht)Verteidiger vor die Tür, um sich mit ihm zu prügeln. Weiter heißt es da bei N 24:
„In Brevard County, Florida, ist es vor Gericht kam es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung zwischen einem Richter und einem Verteidiger gekommen. Richter John Murphy ging es offenbar nicht schnell genug. Die Strategie des Pflichtverteidigers Andrew Weinstock versetzte ihn in Rage. Beide lieferten sich zunächst ein Wortgefecht, ehe sie zusammen den Gerichtssaal verließen. Eine Kamera hielt die unglaubliche Szene mitsamt Ton fest.“
Zum Artikel geht es hier. Gibt es in Deutschland nicht, oder? 🙂
In welcher Kategorie legt man eine solche Meldung nun ab? Ich habe mich für „Kurioses“ entschieden.
Pingback: RA Thomas Will – Wenn sich Richter und Verteidiger prügeln
Gefällt mir. Bringt eine gewisse menschliche Note in den durchoptimierten Gerichtsprozess, wo Richter bei kleinsten Versprechern direkt einen Befangenheitsantrag kassieren. Als Staatsanwalt weiß ich: Manchmal möchte man dem Gegenüber ob der wissentlichen Unwahrheit auch gern mal eins in die Fresse hauen. Das sollte auch in Deutschland Schule machen. Wie § 257 c StPO, nur eben ohne das ganze Protokollieren.
Protokolliert wird dann im nachfolgenden Verfahren 🙂 🙂
Es gibt Konfliktverteidiger, manchmal auch Konflikt-Staatsanwälte, und neben auch Konfliktgerichte…. 😉