Für Radfahrer von Interesse sein dürfte das OLG Saarbrücken, Urt. v. 13?.?02?.?2014? – 4 U ?59?/?13?, das sich zur Sorgfaltspflicht eines Radfahrers beim Einfahren vom Radweg auf die Fahrbahn verhält und eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Radfahrers postuliert. Dazu die Leitsätze der Entscheidung:
„1. Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sogleich nach links abzubiegen, unterliegt dieser Vorgang sowohl den Regeln des Einfahrens gemäß § 10 Satz 1 StVO als auch denjenigen des Abbiegens gemäß § 9 Abs. 1 und 2 StVO.
2. Kommt es in einem solchen Fall zum Zusammenstoß mit einem auf dieser Fahrbahn geradeausfahrenden Pkw, kann das grobe Mitverschulden des Radfahrers gemäß §§ 9 StVG, 254 BGB so weit überwiegen, dass die einfache Betriebsgefahr des Pkw dahinter vollständig zurücktritt.“