Die Bedeutung des Schriftzuges „ACAB“ ist inzwischen allgemein bekannt. Er steht für „All Cops Are Bastards“. Die Rechtsprechung befasst sich seit einiger Zeit mit der Frage, ob und wann das Tragen/Führen dieses Schriftzuges auf der Kleidung eine Beleidigung von Polizeibeamten darstellt. Dazu gibt es Entscheidungen des OLG Nürnberg und des OLG Karlsruhe und nun den OLG München, Beschl. v. 18.12.2013 – 4 OLG 13 Ss 571/13 – mit folgendem Leitsatz:
Der „All Cops Are Bastards“ bedeutende Schriftzug „ACAB“ auf der Hose des Angeklagten erfüllt den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB, wenn er gegen-über einem zahlenmäßig überschaubaren und gegenüber der Gesamtgruppe klar umgrenzbaren Kreis von zum Kollektiv gehörenden Personen gezeigt wird. Dies ist bei Polizeibeamten, die an einem konkreten Einsatz teilnehmen, der Fall.
Dazu aus den Gründen:
„b) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht festgestellt, dass der Schriftzug nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalles objektiv den Sinngehalt hat „All cops are bastards“, d.h. alle Polizisten sind Bastarde. Das Landgericht ist vom objektiven Sinngehalt ausgegangen, wie ihn ein unbefangener verständiger Dritter versteht (BayOLG aaO Rdn. 21). Ausgehend von den Buchstaben „ACAB“ hat es sich mit den in Frage kommenden aufdrängenden Deutungsmöglichkeiten (Seite 6 bis 8 BU) auseinandergesetzt und in rechtsfehlerfreier Weise unter Berücksichtigung der konkreten Situation diejenigen ausgeschieden, die nicht zur Bestrafung führen können (BayOLG aaO Rdn. 21).
c) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte den Schrift-zug ACAB gegenüber dem Geschädigten kundgetan hat durch das Tragen der Hose mit dem deutlich sichtbaren Schriftzug.
d) Das Landgericht hat zudem ohne Rechtsfehler festgestellt, dass der Geschädigte als Angehöriger einer Personengemeinschaft unter einer Kollektivbezeichnung beleidigt worden ist.
Voraussetzung der Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung ist, dass es sich um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder überschaubaren Kreis handelt, d.h. der fragliche Personenkreis muss zahlenmäßig überschaubar sein und die bezeichnete Personengruppe muss sich auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit hervorheben, dass der Kreis der Betroffenen klar umgrenzt ist (Lenck-ner/Eisele aaO vor § 185 Rdn. 7, 7a, 7b; OLG München 5. Strafsenat Beschluss vom 19.10.2010 Az.: 5 StRR (II) 315/10). Da sich die herabsetzende Äußerung nach den Feststellungen des Gerichts vorliegend auf die Polizeibeamten, die als solche an dem konkreten Einsatz teilgenommen haben, bezieht, hebt sie diese Teilnahme in Verbindung mit ihrer Eigenschaft als Polizeibeamte eindeutig aus der Allgemeinheit heraus. Der Angeklagte hat die mit dem Schriftzug versehene Kleidung am Tattag nach den Feststellungen des Landgerichts in Kenntnis dessen Be-deutung und des Bewusstseins, bei dem Besuch des Fußballspiels auf Polizeibe-amte zu treffen, getragen und damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die in ihr verkörperte Äußerung gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten richtet.“
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A.C.A.B. steht doch sicherlich für … All Colours Are Beautiful 😉
das wäre ein Verteidigungsansatz 🙂
Man wollte lediglich am Getränkestand ACAB (= Acht Cola Acht Bier) bestellen…..
Offensichtlich haben wir es mal wieder mit rückwärtsimplementierender Rechtsprechung zu tun:
Man geht vom gewünschten Ergebnis aus und überlegt sich hinterher eine Begründung, mit der sich dieses Ergebnis wenigstens anscheinsweise rechtfertigen lässt.
@J.Lloyd und T.H.:
Diese Einlassungen sind wenig glaubhaft, wenn man ansonsten aussieht wie ein Fußballhooligan mit Glatze, ohne Hals, passenden gut sichtbaren Tattoos und einer auf Hormonpräparatekonsum hindeutenden Figur.
Vor allem glaubt einem dann auch keiner, dass man wirklich alle Farben schön findet. Allenfalls die des eigenen Vereins.
In manchen Gegenden der Republik prangen derartige Slogans auch gerne eintätowiert auf dem außen wie offenbar auch innen kahlen Hinterkopf.
@schneidermeister
So viele Vorurteile in so wenig Text – das macht Ihnen so schnell keiner nach…
Ich sehe immer nur Aufkleber mit „All Cops are bärtig“:
http://asset-5.soup.io/asset/1784/6837_521f.png
😉
@miraculix:
Mal an einem durchschnittlichen Bundesligatag die Innenstadt eines Austragungsortes besuchen, da finden Sie das Vorurteil zuhauf bestätigt. Abgesehen davon ging es mir nur darum, zu schildern, dass nicht jeder unbedingt mit der Verteidigung „alle Farben“ oder „8 Cola“ Erfolg haben muss. Der Slogan ist ja nicht nur bei Hools, sondern auch im rechten wie auch im linken Lager verbreitet
Man muss halt auch einen ernstgemeinten von einem nicht ernstgemeinten Verteidigungsansatz unterscheiden können….
Zu welcher Sorte gehört wohl dieser: „.. wollte der Beschuldigte keinesfalls irgendwen beleidigen, sondern lediglich seine Vettern ACAB = Anton, Carl, Albrecht, Betram grüßen….