Gebühren im Bußgeldverfahren: Grds. immer Mittelgebühr angemessen…- sag ich doch

© Gina Sanders - Fotolia.com

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Ich hatte vor einigen Tagen über den LG Potsdam, Beschl. v. 15.08.2013 – 24 Qs 77/13 berichtet (vgl. hier: Gibt es für eine Hauptverhandlungsdauer von 11 bzw. 8 Minuten die Mittelgebühr?). Dazu passt ganz gut das AG Saarlouis, Urt. v. 26.04.2013 – 27 C 215/13 (13), das mir der Kollege, der es erstritten hat, übersandt hat. Auch da geht es um die Frage der grundsätzlichen Angemessenheit der Mittelgebühr im Bußgeldverfahren. Das AG ist der (zutreffenden) Auffassung, dass die Ansicht in der Rechtsprechung, wonach Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen der regelmäßig relativ geringen Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringen Umfang und ihrer Schwierigkeit generell in der unteren Skala aller Bußgeldverfahren einzustufen seien und daher eine Gebühr unterhalb der Mittelgebühr als angemessen festzusetzen sei, seit Einführung des RVG überholt ist.

Sag ich doch schon die ganze Zeit :-). Und: Es scheint sich dann doch ein Trend in diese Richtung zu verfestigen.

2 Gedanken zu „Gebühren im Bußgeldverfahren: Grds. immer Mittelgebühr angemessen…- sag ich doch

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