Auch Rechtsanwälte leben gefährlich. Das ist das Fazit aus einer Meldung über ein Verfahren/Urteil des AG Krefeld (vgl. u.a. hier in der WZ am 01.08.2013 und gestern auch bei LTO). Das AG hat eine am Montag (12.08.2013) eine 50-jährige, bereits wegen Stalkens vorbestrafte Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Frau hatte seit Juni 2011 ihre ehemalige Verteidigerin verfolgt. Der hatte sie mit Pkw, Fahrrad und auch zu Fuß auf Krücken (!!) nachgestellt. Außerdem hatte sich durch Telefon und SMS täglich bis zu 30 Mal Kontakt zum Privathaushalt und zur Kanzlei der Verteidigerin gesucht. Obwohl die Fahrerlaubnis offenbar sichergestellt war , hat die Stalkerin die Verteidigerin dennoch mit dem Pkw verfolgt. In einem Fall raste sie auf den Ehemann der Anwältin zu, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Die Quittung: Verurteilung wegen Nachstellens, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Führerschein.
Frage ist immer: Wie kann man sich dagegen schützen? Wahrscheinlich so richtig gar nicht. Denn wie will man sich gegen eine „schizoide Persönlichkeitsstörung“, die festgestellt worden ist, wappnen. Wie „wichtig“ der Stalkerin das Nachstellen war, zeigt auch: – Verfolgung auf Krücken!!