Nach der 31. – mehr als heißen – KW, was sich m.E. aber nicht auf die Themen der Blogs ausgewirkt hat, hier dann der wöchentliche (Wochen)Spiegel, in dem wir berichten über:
- den Fall Mollath, mit: Vorerst kein Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Mollath – Zu Unrecht, und Gustl Mollath: Die Begründung der Strafkammer des LG Regensburg, oder: Gekreuzt: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath vom 24.07.2013 – Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.; vgl. dazu auch unser Posting zur LG Regensburg-Entscheidung unter Wiederaufnahmeantrag von G. Mollath als unzulässig abgelehnt…Und nun? – auf nach Nürnberg
- die Frage an die Staatsanwaltschaft: Sind Polizisten prima facie unschuldiger als Anwälte?
- die Frage der Erstattung von Kopien, die „nett“ 🙂 umschrieben wird mit: „Erbsenzähler, die zu viel im Stau stehen“ ,
- Bushido und sein neuer Song: Gutachten zur Rechtslage,
- die Diskussion über die Formulierung: „an allen….“, vgl. hier und hier,
- die Rechte/Anforderungen bei einer Vernehmung des Beschuldigten,
- die Frage: Wie viel Promille durch alkoholfreies Bier? oder auch Kein Schwips durch alkoholfreies Bier,
- Änderungen im BtMG unter der etwas sperrigen Überschrift: Änderung des BtMG tritt in Kraft: 27. BtMÄndVO führt zur Unterstellung von 23 Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS), 2 Benzodiazepinen und einem Amphetamin-Derivat,
- Pipi Langstrumpf, die den BGH beschäftigt,
- und dann war da noch: Kurios: Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts.
So, und jetzt geht es für ein paar Tage „on tour“ – wohin wird noch nicht „verraten“…. 🙂 🙂