Wochenspiegel für die 30. KW., das war der Fall Mollath, ein Erbsenzähler, alkoholfreies Bier und eine (zu) fette Striptease-Tänzerin

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Nach der 31. – mehr als heißen – KW, was sich m.E. aber nicht auf die Themen der Blogs ausgewirkt hat, hier dann der wöchentliche (Wochen)Spiegel, in dem wir berichten über:

  1. den Fall Mollath, mit: Vorerst kein Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Mollath – Zu Unrecht, und Gustl Mollath: Die Begründung der Strafkammer des LG Regensburg, oder: Gekreuzt: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath vom 24.07.2013 – Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.; vgl. dazu auch unser Posting zur LG Regensburg-Entscheidung unter Wiederaufnahmeantrag von G. Mollath als unzulässig abgelehnt…Und nun? – auf nach Nürnberg
  2. die Frage an die Staatsanwaltschaft: Sind Polizisten prima facie unschuldiger als Anwälte?
  3. die Frage der Erstattung von Kopien, die „nett“ 🙂  umschrieben wird mit: „Erbsenzähler, die zu viel im Stau stehen“ ,
  4. Bushido und sein neuer Song: Gutachten zur Rechtslage,
  5. die Diskussion über die Formulierung: „an allen….“, vgl. hier und hier,
  6. die Rechte/Anforderungen bei einer Vernehmung des Beschuldigten,
  7. die Frage: Wie viel Promille durch alkoholfreies Bier? oder auch Kein Schwips durch alkoholfreies Bier,
  8. Änderungen im BtMG unter der etwas sperrigen Überschrift: Änderung des BtMG tritt in Kraft: 27. BtMÄndVO führt zur Unterstellung von 23 Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS), 2 Benzodiazepinen und einem Amphetamin-Derivat,
  9. Pipi Langstrumpf, die den BGH beschäftigt,
  10. und dann war da noch: Kurios: Kündigung einer Striptease-Tänzerin wegen Übergewichts.

So, und jetzt geht es für ein paar Tage „on tour“ – wohin wird noch nicht „verraten“…. 🙂 🙂

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