Archiv für den Monat: Juni 2013

Sonntagswitz: Dämliche Diebe XXIII

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Setzen wir heute mal wieder unsere Serie „dämliche Diebe“ fort:

Anstatt des erwarteten Geldes bekam ein Ganove, der die Sparkassenfiliale im Recklinghäuser Stadtteil Hochlarmark überfiel, nur einen Rüffel vom Filialleiter:
„Hau ab, du Arsch, hier gibt’s kein Geld.“

Der Dieb/Räuber flüchtete ohne Beute.

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Dümmer als die Polizei erlaubt war auch ein 34jähriger Einbrecher in  der Schweiz.
Als dieser eine Scheibe des Dorfmuseums Rüschlikon einschlug, verletzte er sich leicht die Hand.
Bevor er sein Werk fortsetzte, liess er die Wunde von einem Nachbarn verbinden.

Der Helfer schöpfte aber Verdacht und alarmierte die Kantonspolizei Zürich. Diese verhaftete den Einbrecher, an Ort und Stelle.

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Und:

Seine Emotionen konnte ein Bankräuber in Essen schwerlich zurückhalten.
In Tränen aufgelöst forderte der etwa 16 bis 18 Jahre alter Mann die Summe von 3000 Mark, um damit die angeblich durch einen Komplizen geplante Sprengung der in der Innenstadt gelegenen Bankfiliale zu verhindern.

Der Kassierer beachtete ihn allerdings kaum: Er informierte seinen Chef und bediente die anderen Kunden.

Nach etwa 10 Minuten verließ der junge Mann unverrichteter Dinge die Bank.

 

Wochenspiegel für die 23. KW., das war das NSU-Verfahren, Paypal und der Datenschutz der CSU

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Die vergangene Woche hat für die Gebührenrechtler und für alle die, die auf die Änderungen im RVG und den übrigen Gebührenvorschriften warten, mit einem Paukenschlag geendet: Der Bundesrat hat es sich nicht nehmen lassen, die gebührenrechtlichen Änderungen an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, vgl. hier: Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?: Wie es jetzt terminlich weitergeht, habe ich hier im Beitrag: “Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?” ausgeführt. Es ist also weiterhin Warten angesagt, vor dem 01.08.2013 wird es mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nun sicher nichts mehr. Ob es an der Reihenfolge gelegen hat: Nach den Anwälten kommen gleich die Gräber? 🙂

Aber: Die Woche hat ja nicht nur aus Gebührenrecht bestanden. Wir können berichten über:

  1. die dritte Woche im NSU-Verfahren, bei dem man m.E. schon jetzt merkt, wie es in der Aufmerksamkeit langsam nach hinten rückt, in Tagesthemen und Heute-Journal nur noch die Meldung drei, in den Tageszeitungen auch nicht mehr auf Seite 1; das war allerdings zu erwarten. Um so verdienstvoller daher m.E. der „Terrorismus-Blog“, der weiterhin über das Verfahren berichtet und auch wohl berichten wird. Daher kann man verweisen auf: Zschäpe will Einstellung ihres Verfahrens, auf  NSU-Prozess: Bockwurst war kein Feindbild, auf  NSU: RA Pausch zieht die Notbremse – Aussage Carsten S. unterbrochen, auf Antrag zurückgenommen: Das Kreuz mit dem Kreuz im NSU-Verfahren,
  2. den Fall Mollath PS zum Fall Mollath – “In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie” mit einem Verweis auf die Fernseh-Dokumentation,
  3. die zu frühe Freude über eine Paypal-Nachricht, vgl. auch hier,
  4. die Sendung Aktenzeichen XY: Anstiftung zur Begehung einer Straftat?,
  5. die Frage, Was dürfen Detektive? – wir werden dann demnächst über den Volltext der BGH-Entscheidung berichten,
  6. die Krux mit Schöffen,
  7. die Frage: Können Oberlandesgerichte Arbeitsrecht? Warum auch Arbeitnehmeranwälte es sehr schwer haben und das LAG Düsseldorf sich irrt!,
  8. die Blitzer-Info Teil 10: Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 (Laser),
  9. die vertragliche Übernahme des Winterdienstes,
  10. und dann war da noch: Die CSU und der Datenschutz.

„Nur 20 Milliarden“? „Nein – ich bin reicher….“.

Bescheidenheit sieht anders aus“. So beginnt zu Recht eine Nachricht von LTO zu der Klage der saudi-arabischen Multimilliardärs Prinz Alwaleed Bin Talal gegen das US-amerikanische Forbes Magazine, weil dieses ihn in seiner Liste der 100 reichsten Menschen der Welt „nur“ auf Platz Nr. 26 aufführt. Mit 20 Milliarden sei sein Vermögen aber viel zu niedrig geschätzt, meint der Prinz, der um seinen guten Ruf fürchtet.

Mann, was hat der für Sorgen :-).

Wer mehr lesen will, hier geht es weiter bei LTO unter: „Saudischer Prinz verklagt Forbes Magazin Mit 20 Milliarden viel zu arm geschätzt.“

Gestern im „Bundesverweigerungsrat“ (?): Stärkung der Beschuldigtenrechte – das Gesetz ist aber durch

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Wenn man die gestrigen Meldungen aus dem Bundesrat so liest, hat man den Eindruck, dass der Bundesrat gestern teilweise die Funktion eines „Bundesverweigerungsrates“ übernommen hat, jedenfalls merkt man, dass dann doch wohl Wahlkampf ist. Denn es sind ja nicht nur das 2. KostRMoG (vgl. hier: Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?) und die Punktereform (vgl. hier Das ist nicht der Tag von Peter Ramsauer: Punktereform auch in den Vermittlungsausschuss) in den Vermittlungsausschuss geschickt worden, sondern auch einige andere Gesetze, worüber die mit den Themenbereichen befassten sicherlich genau so viel klagen wie die Kosten- und Verkehrsrechtler. Dazu gehören das Altersgeld für Beamte, die freiwillig ausscheiden :-), die Neuregelung der Kostenerstattung in der Jugendhilfe, die Änderungen bei der Bankenaufsicht und die neuen Regeln zum Investmentrecht. Also schon eine ganze Menge und dann querbeet. Da kommt auf den Vermittlungsausschuss, der auch noch ein paar Altlasten hat, einiges an Arbeit zu.

Aber immerhin: 47 Gesetze haben den Bundesrat auch passiert. Und dazu gehört das „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren“ (BT-Drucks. 17/12578), das auf eine Richtlinie der EU zurückgeht (vgl. hier Europaweite Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren). Das wird u.a. zu folgenden Änderungen führen:

  • Kernstück ist die Änderung des § 187 GVG. Nach dem neuen § 187 Abs. 1 Satz 2 GVG hat das Gericht den der deutschen Sprache nicht mächtigen oder hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten in einer ihm verständlichen Sprache darauf hinzuweisen, dass er für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen kann.
  • Bei sprachunkundigen Beschuldigten ist nach dem neuen Abs. 2 in der Regel die schriftliche Übersetzung von freiheitsentziehenden Anordnungen, Anklageschriften, Strafbefehlen und nicht rechtskräftigen Urteilen erforderlich und ihm unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  • Bei einem Beschuldigten mit Verteidiger genügt in der Regel die mündliche Übersetzung der Unterlagen oder eine mündliche Zusammenfassung deren Inhalts. Nach Abs. 3 kann auf die schriftliche Übersetzung nur wirksam verzichtet werden nach entsprechender Belehrung, wobei Belehrung und Verzicht zu dokumentieren sind.
  • § 37 Abs. 3 StPO schließt an: Muss hiernach eine schriftliche Übersetzung des Urteils zur Verfügung gestellt werden, ist das Urteil mit der Übersetzung zuzustellen.
  • Weitere Anpassungen sind insbesondere bei der Belehrungspflicht bei Bekanntgabe eines Haftbefehls nach § 114b Abs. 2 StPO, der Beschuldigtenvernehmung in § 163a Abs. 5 StPO und der Dokumentationspflichten nach § 168b StPO erfolgt.
  • Schließlich ist in einem neuen § 189 Abs. 4 GVG eine Verschwiegenheitspflicht des Dolmetschers oder Übersetzers über Umstände, die ihm bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, vorgesehen.

Wir werden über die Änderungen natürlich möglichst bald im StRR berichten, damit sich die Verteidiger darauf einstellen können.

Das ist nicht der Tag von Peter Ramsauer: Punktereform auch in den Vermittlungsausschuss

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Das ist heute nicht mein Tag bzw. es wird der Tag mit weiteren oder bestehen bleibenden Baustellen. Zu der 2./KostRMoG-/RVG-Baustelle (vgl. hier Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?) dann auch noch die Punkterefom im Verkehrsrecht. Auch die marschiert in den Vermittlungsausschuss. Ich bin zwar von der nicht so betroffen wie vom RVG, aber immerhin, schön ist es nicht.

Und damit ist es natürlich auch nicht der Tag des Bundesverkehrsministers P.Ramsauer

Zum Ganzen Näheres hier bei Spiegel-Online und zu den Kritikpunkten des Bundesrates BR-Drucks. 387/1/13.

Nachtrag um 19.45 Uhr: Hier die PM  149/13 des des Bundesrates:  Punktereform kann vorerst nicht in Kraft treten.