Mein Co-Autor Volpert informiert mich gerade, dass in der vergangenen Nacht das 2. KostRMoG den Bundestag passiert. In einer PM dazu heißt es:
„Höhere Notar- und Anwaltsgebühren beschlossen: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13537) angenommen. Damit werden die Gebühren für das Beurkundungsverfahren grundsätzlich als Notargebühren geregelt. Gerichtsgebühren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden im Wesentlichen als Verfahrensgebühren gestaltet. Die Wertgebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, nach den Tabellen des Gerichtskostengesetzes und des Familiengerichtskostengesetzes sowie die Mindestgebühr im Mahnverfahren werden teilweise deutlich über die Vorschläge der Regierung hinaus erhöht.
Die Wertgebühren für die Rechtsanwälte erhöhte der Bundestag um zusätzliche zwei Prozent.
Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (17/13546), der höhere Gegenstandwerte in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz zum Ziel hatte. Einstimmig lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313) ab, der zum Ziel hatte, die Gerichtsvollzieher zu motivieren, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten. Vorgesehen wurde die Einführung einer Erfolgsgebühr, um zu effektiveren Zwangsvollstreckungen zu gelangen. Durch höhere Gebühren sollte der Zuschussbedarf bei Gerichtsvollziehern verringert werden.“
Jetzt darf man gespannt sein, was es im Bundesrat gibt. Da verweigert Rot-Grün ja derzeit alles, was aus Berlin kommt. Aber: Hier ist wohl – so sah die Beschlussvorlage aus – mit den Stimmen der Grünen angenommen worden. Das könnte ein Zeichen sein. Nun ja, es bleibt noch ein wenig spannend….
Über das, was kommt bzw neu ist, habe ich ja schon mehrfach berichtet. Von Änderungen des RVG – seit heute auf dem Weg. Was kommt? geht es weiter…
Nachtrag um 09.30: Hier die PM des BMJ
RVG-Reform im Bundestag durch….. via @burhoff http://t.co/Bpaxj1XDtC
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Das war ein ganz schönes Hin und Her…erst auf der TO, dann wieder nicht, dann doch entschieden. Hoffen wir, dass der Bundesrat nun pro Reform stimmt!
Zustimmung durch Regierungskoalition und B90/Grüne. Die SPD-Fraktion und die Fraktion der Linken haben sich enthalten. Das könnte ein Signal für das Verhalten des Bundesrats sein.