Wir hatten ja hier auch schon über den Referentenentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (vgl. hier). Seit heute ist das Gesetz auf dem Weg. Denn das Bundeskabinett hat einen „Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“ beschlossen, der nuns einen parlamentarischen Weg gehen wird. Darüber hat j auch schon das BMJ in seiner heutigen PM berichtet (vgl. hier) und BRAK und DAV freuen sich auch (vgl. hier).
Nun muss man mal sehen, was vom Referentenentwurf übrig geblieben ist, und was dann im Gesetzgebungsverfahren vom Regierungsentwurf im Bereich Änderungen des RVG übrig bleibt. Erhöhung der anwaltlichen Gebühren sind ja nie besonders beliebt. „Schaun wer mal“ – ich werde weiter berichten :-).