Ein wenig untergegangen in der Diskussion um die Punktereform ist die Diskussion um die Änderung des Bußgeldkatalogs bzw. der Erhöhung der Verwarnungsgelder, u.a. für Radfahrer. Der hat gestern aber nun auch der Bundesrat zugestimmt (vgl. hier die PM 25/12 des Bundesrates). Hier ein paar der beschlossenen Neuerungen:
- Beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sollen künftig 10 statt bisher 5 Euro fällig werden.
- Je 5 € teurer werden längere Parkzeitüberschreitungen: 15 € für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 € für bis zu zwei Stunden, 25 € für bis zu drei Stunden und 30 € für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 € soll weiterhin gelten, wenn es um Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht. Fazit: Es kann sich dann jetzt also ggf. doch lohnen, ein Parkhaus aufzusuchen.
- Für Radfahrer soll falsches Einbiegen in Einbahnstraßen je nach Situation künftig 20 bis 35 €statt bisher 15 bis 30 € kosten
- Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll künftig 20 statt 15 € zahlen. Fahren ohne Licht soll Radler bald 20 statt 10 € kosten.
- Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 € angehoben werden.
- Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, muss 20 statt 10 € zahlen.
die Pflicht, vorhandene Radwege zu benutzen ist irrsinnig, wenn die Radwege nicht fahradtauglich sind, d.h. z. B. saumäßig geplastert, Bordsteine bei Straßeneinmündungen schlecht abgesenkt usw. Meistens sind diese Wege vor allem in Kleinstädten richtig miserable, man kann auch sagen wirbelsäulenuntauglich!