Schon wieder eine Woche verstrichen und damit wieder Zeit für den sonntäglichen Rückblick. Wir berichten heute über:
- die Frage, wie viele Laptops ein Verteidiger/Rechtsanwalt im Gerichtssaal benutzen darf,
- den Megadildo, der aus dem Reisegepäck ragte,
- den Doppelgänger vor Gericht,
- die Klage(n) von Bettina Wulff gegen Google und G.Jauch, vgl. auch hier und hier,
- den „sinnlos betrunkenen Beschuldigten“ der „freiwillig“ in die Blutentnahme eingewilligt hat,
- eine disziplinarrechtliche Durchsuchung,
- das Plädoyer der Staatsanwaltschaft im hamburger Piratenprozess,
- die Frage, ob es sein kann, dass dreimal ein Anhörungsbogen nicht angekommen ist,
- die berufliche Schweigepflicht und die Konsequenzen bei ihrer Verletzung,
- und dann war da noch der Freitagswitz.