Wochenspiegel für die 36. KW, das war der Megadildo, der Doppelgänger vor Gericht und ein Kurzplädoyer der StA

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Schon wieder eine Woche verstrichen und damit wieder Zeit für den sonntäglichen Rückblick. Wir berichten heute über:

  1. die Frage, wie viele Laptops ein Verteidiger/Rechtsanwalt im Gerichtssaal benutzen darf,
  2. den Megadildo, der aus dem Reisegepäck ragte,
  3. den Doppelgänger vor Gericht,
  4. die Klage(n) von Bettina Wulff gegen Google und G.Jauch, vgl. auch hier und hier,
  5. den „sinnlos betrunkenen Beschuldigten“ der „freiwillig“ in die Blutentnahme eingewilligt hat,
  6. eine disziplinarrechtliche Durchsuchung,
  7. das Plädoyer der Staatsanwaltschaft im hamburger Piratenprozess,
  8. die Frage, ob es sein kann, dass dreimal ein Anhörungsbogen nicht angekommen ist,
  9. die berufliche Schweigepflicht und die Konsequenzen bei ihrer Verletzung,
  10. und dann war da noch der Freitagswitz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert