Morgen Nachmittag findet hier in MS im Preußenstadion das Pokalspiel SC Preußen Münster/Werder Bremen statt. 18.000 Zuschauer im Stadion. Das ist für Münster Rekord. Als ich das eben in der Tagespresse gelesen habe, fiel mir die Nachricht ein, auf die LTO vor einigen Tagen hingewiesen hatte: Nämlich unter der Überschrift: „Geldstrafe für Pyrotechnik in der Unterhose“ auf eine Entscheidung des AG Düsseldorf. Darin heißt es:
Der Versuch, eine Handfackel ins Stadion zu schmuggeln, hat für einen Anhänger des Bundesligaaufsteigers Fortuna Düsseldorf Folgen. Der Elektriker wurde dafür am Freitag vom AG zur Zahlung von 1.500 Euro an die Kinderkrebshilfe verurteilt.
Trotz eines gegen ihn verhängten bundesweiten Stadionverbots, hatte der damals 19-jährige eine Eintrittskarte für ein Zweitliga-Auswärtsspiel im Oktober 2011 in Braunschweig erlangt. „In der Unterhose hatte ich einen Bengalo versteckt“, gab der Elektriker vor Gericht zu. „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“
Bei der Kartenkontrolle fanden Ordner die Handfackel. Gegen den Düsseldorffan wurde ein weiteres bundesweites Stadionverbot verhängt. Dieses gilt bis zum 30. Juni 2015, für die ersten vier Fußball-Ligen. Das sei, angesichts des Erstligaaufstiegs der Düsseldorfer Fortuna eine harte Strafe, meinte auch die Richterin am Amtsgericht (AG).
Der Anwalt des Mannes bezeichnete die Tat als unüberlegte Jugendsünde. Vor allem die Handfackel so ins Stadion schmuggeln zu wollen, sei nicht ungefährlich gewesen. „Das hätte auch in die Hose gehen können.“
Hoffentlich haben wir morgen Nachmittag nicht auch solche Schmuggler in Münster.
Ach so: Das Bild zeigt natürlich das Preußenstadion.
Welchen Vergehens hat sich der böse Schmuggler denn schuldig gemacht?
das ist mir auch nicht so ganz klar :-). Ich versuche an dei Entscheidung zu kommen 🙂
Vermutlich hat der „Schuhbomber“ die Behörden sensibilisiert. Im Zusammenhang mit der Rasenheizung, welche die Preußen von der Stadt Münster finanziert haben wollen, dürfte man sich in Münster über Brennstoffspenden vermutlich freuen.
Pyrotechnik schmuggelt man fachmännisch am besten so: http://www.youtube.com/watch?v=nrKvweNugnQ
Das dürfte wohl ein schlichter Hausfriedensbruch nach § 123 StGB sein.
“ zur Zahlung von 1.500 Euro an die Kinderkrebshilfe verurteilt.„? Klingt eher nach § 153 a StPO (mit „a“ wie Auflage), oder?
dürft in der Tat Hausfriedensbruch sein und § 153a StPO könnte auch sein
Bei dem Bild handelt es sich aber um das Rheinenergiestadion in Köln. Auch passend, gab es hier doch schwere pyrotechnische Ausschreitungen im letzten Abstiegskampf.