In Münster hat es den Lustreisenprozess gegeben. Über den hatten wir ja auch schon ein paar Mal berichtet (vgl. u.a. hier). In ihm wurde den Aufsichtsratsmitgliedern der Städtischen Wohnungsgesellschaft aus Münster Untreue, begangen durch verschiedene Reisenm, vorgeworfen. Übrig geblieben war nur noch der Geschäftsführer, der vom LG (auch) frei gesprochen worden ist. Inzwischen hat nun das OLG Hamm entschieden und die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen (vgl. hier). Damit ist der Freispruch rechtskräftig.
Die StA scheint sich aber nicht strecken zu wollen. Ob endgültig für alle Beschuldigten das Verfahren zu Ende ist, ist wohl noch nicht ganz klar.
Ganz klar ist mir auch nicht, was die Frage soll, ob die Beschuldigten, die sich mit § 153 a StPO einverstanden erklärt hatten, ihr Geld zurück bekommen. Ich sehe im Moment die „Anspruchsgrundlage“ nicht. Wiederaufnahme des Verfahrens? Wohl kaum.