Aus der Abteilung Kurioses stammt die Meldung, auf die ich gerade in der Tagespresse gestoßen bin (vgl. auch hier). Ein 22-Jähriger bittet die Polizei ihn lieber in die JVA zu bringen als zurück zu Freundin, mit der es offenbar Beziehungsstress gibt. Da gegen Bewährungsauflagen verstoßen worden ist – also offenbar bereits widerrufen ist – kann man seiner Bitte nachkommen.
Also neuer Haftgrund: Abwendung von weiterem Beziehungsstress :-)?