Verhältnismäßig schnell hat das AG Emden gegen den 18-Jährigen Jugendlichen verhandelt, der im sog. Mordfall Lena über Facebook zur Lynchjustiz aufgerufen hatte (vgl. hier). In der gestrigen Hauptverhandlung ist, wie die Tagespresse heute berichtet, ein Jugendarrest von zwei Wochen verhängt worden.
Nicht als Exempel, sondern als Warnschuss – hat der Jugendrichter begründet. Ist dann aber wohl nicht nur ein Warnschuss für den Betroffenen, sondern auch für (viele) andere. Hoffentlich
Und was man vom „Warnschussarrest“ halten kann ist ja hinlänglich bekannt 😀 (siehe nur Breymann/Sonnen NStZ 2005, 669 ; Verrel/Käufl NStZ 2008, 177) -short, sharp, shit