Ein Leser weist mich gerade freundlicher Weise auf die Meldung bei „Spiegel-online“ hin: Danach ist das Urteil des LG Stuttgart zum Amoklauf in Winnenden vom BGH zum Teil aufgehoben worden. Näheres zunächst mal hier. Wenn ich die Meldung richtig lese: Schuldspruch ist bestehen geblieben
Weshalb kommt hier nicht die Regelung unter dem Oberbegriff Absehen von Strafe wegen erheblicher Folgen der Tat für den Täter zur Anwendung?