Gestern bin ich auf der Rückfahrt vom 36. StV-Tag auf die Meldung in der SZ gestoßen, auf die ich schon länger gewartet hatte.
Angekündigt hatte ich es ja schon vor einiger Zeit (vgl. hier), nämlich, dass der Streit um die Bestzung der Vorsitzendenstelle des 2. Strafsenats beim BGH sicherlich auch das BVerfG beschäftigen wird. Jetzt meldet die SZ, dass das Büro Widmaier – fast ist man geneigt zu schreiben, wer sonst? – Verfassungsbeschwerde gegen einen BGH-Beschluss eingelegt hat. Nun darf man gespannt sein, wie und vor allem, wann, das BVerfG entscheiden wird. Allzu lange Zeit sollte man sich nicht lassen.
Ob das BVerfG in der Sache _urteilen_ wird, wie die SZ in ihrer Überschrift schreibt, ist ja noch gar nicht ausgemacht. Es könnte ja auch die VB per Beschluss nicht zur Entscheidung annehmen oder ebenfalls per Beschluss durch die Kammer entscheiden.
@ Jens: Das habe ich mir auch gedacht. Ich habe vor längerer Zeit gelesen, dass etwa 90 % der Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Zieht man die „Querulanten“ von diesem Bruchteil ab, bleibt es mit Sicherheit immer noch bei einer hohen Zahl von nicht angenommenen Beschwerden. Aber immerhin: Die Sache bleibt spannend!
Der kommisarische Vors. des 2. + 4. Strafsenats geht übrigens bald in Rente (wenn er nicht schon seinen Resturlaub abfeiert). Spätestens dann wird die Sache brandinteressant werden.