Von der Überschrift her sicherlich ungewöhnlich: Der Weihnachtsmann klagt – nein nicht der „richtige“ Weihnachtsmann, der sich etwa gegen seine (unerlaubte) Vermarktung zur Wehr setzt, sondern geklagt wird von einem Privatmann, der in Münster auf dem Weihnachtsmarkt den „Weihnachtsmann gespielt“ hat, nun aber seit zwei Jahren dort keinen Stand mehr bekommt. In diesem Jahr hat die Hall Münsterland, die für die Stadt Münster die Weihnachtsmärkte organisiert das mit Sicherheitsbedenken begründet. Die Stelle, an der der Weihnachtsmann in früheren Jahren seinen Stand hatte, müsse als Fluchtweg/Durchgang frei bleiben. Dagegen klagt jetzt der Weihnachtsmann (zum Nachlesen hier mehr in den Westfälischen Nachrichten).
Ah ja, die Klage auf Zulassung zum Jahrmarkt in Münster nach § 70 GewO. Das kam bei mir tatsächlich in der Examensklausur dran; der Betreiber eines behinderten- /rollstuhlgerechten Auto-Scooter (??? -> Der Sachverhalt wird niemals in Frage gestellt!!!) wollte seine Zulassung zum Sommersend in Münster durchsetzen. Da es sich um den Verbesserungsversuch gehandelt hat, werde ich mich mit so etwas wohl nie wieder auseinandersetzen müssen.
Frage an die Praktiker: Vermisst man diese kleinen niedlichen Fälle eigendlich irgendwann oder freut man sich dies für immer hinter sich zu haben (wenn man natürlich nicht gerade FA für VerwR ist)???
Verwaltungsrecht vermisse ich nun gar nicht. die kleinen niedlichen (praxisnahen) Fälle schon 🙂 🙂