Jetzt ist es amtlich – na ja, so ganz noch nicht, aber zumindest gibt es jetzt eine „gebundene Ministerin“ in der Frage der Erhöhung der Anwaltsgebühren. Die Bundesjustizministerin hat zur Erhöhung der anwaltlichen Vergütung auf dem 62. Anwaltstag in Strassburg am 02.06.2011 ausgeführt:
„Die Höhe der Anwaltsvergütung ist für den Zugang zu den Gerichten, die Prozesskostenhilfe und das gesamte Kostenerstattungssystem ein unerlässlicher Gradmesser. Deshalb halte auch ich jetzt die Zeit für gekommen, eine Anpassung der Gebühren anzugehen. Lieber Professor Ewer, ich hoffe, ich nehme Ihnen nicht den Wind aus den Segeln, wenn ich jetzt noch für dieses Jahr konkrete Gesetzgebungsvorschläge des Bundesjustizministeriums in Aussicht stelle…„
Das ist doch mal was. „Für dieses Jahr“ „konkrete Gesetzgebungsvorschläge“ — man darf gespannt sein.
Na wenn dieses Vorhaben dann ebenso schnell die Gesetzesmühlen durchläuft wie der Atomausstieg 🙂
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