Archiv für den Monat: Mai 2011

Seit sieben Jahren Nullrunden für die Anwälte

Ich zitiere aus der PM des DAV 15/11 v. 17.05.2011, auf die ich u.a. über den Nachrichtendienst von Jurion gestoßen bin:

„Seit sieben Jahren Nullrunden – Anwaltschaft fordert Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

Bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister (JuMiKo), die vom 18. bis 19.05.2011 in Halle (Saale) stattfindet, wird auch das Thema der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung besprochen werden. Aus diesem Anlass bekräftigt der Deutsche Anwaltverein (DAV) seine schon 2008 erhobene Forderung, eine Anpassung der gesetzlichen Vergütungstabellen vorzunehmen und appelliert an die JuMiKo, die Umsetzung zu unterstützen.

Gebührenanpassung realistisch nicht vor dem 01.07.2013

Für viele Anwältinnen und Anwälte werde es nach Jahren der Nullrunden immer schwieriger, ihren Honorarforderungen das RVG zugrunde zu legen, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Kosten für den Betrieb einer Anwaltskanzlei und die Löhne der Mitarbeiter seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Schon vor drei Jahren – im April 2008 – forderte der damalige DAV-Präsident Kilger eine moderate Anpassung der Anwaltsgebühren um insgesamt 15 Prozent. Dies entspreche einer jährlichen Steigerungsrate von lediglich 2,14 Prozentpunkten seit der letzten Gebührennovelle durch das RVG zum 01.07.2004 bis zum 01.07.2011. Eine Gebührenanpassung wird realistisch nicht vor dem 01.07.2013 wirksam werden. Dann sind bereits neun Jahre seit der RVG-Einführung verstrichen. Die Anpassung müsse daher aus heutiger Erkenntnis 19 Prozent betragen (2,11 Prozent pro Jahr zwischen 01.07.2004 und 01.07.2013). Dies liege unter der allgemeinen Lohnentwicklung, betont Ewer weiter.

Honorarvereinbarungen sind nicht die Lösung

Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins sind die Bundesländer gefordert, diese Initiative zu unterstützen. Es geht darum, dass sich nicht immer mehr Anwältinnen und Anwälte aus der gesetzlichen Vergütungsverordnung verabschieden und Honorarvereinbarungen abschließen. Die gesetzliche Vergütungsordnung bringt Sicherheit, Kalkulierbarkeit und ist letztlich günstiger für eine Vielzahl der Mandanten, als wenn keine staatliche Vergütungsregelung bestehen würde.“

Im Grunde ist das so noch nicht einmal ganz richtig, denn lineare Erhöhungen hat es schon seit 1994 nicht mehr gegeben. Die Erhöhungen durch das RVG waren/sind auf die strukturellen Änderungen zurückzuführen.

Verwarnungsgeld: Zahlung unter Vorbehalt

Um die Zahlung des Verwarnungsgeldes (§ 56 OWiG) gibt es in der Praxis häufig Streit. Und zwar insbesondere hinsichtlich der Frage, wann die Zahlung des Verwarnungsgeldes als Einverständnis anzusehen ist. Diese entzündet sich meist daran, dass die Zahlung unter Vorbehalt oder mit einem Zusatz erfolgt.

So auch im Beschl. des OVG Münster v. 11.04.2011 – 8 A 859/10. Dort war das Verwarnungsgeld „vorbehaltlich der Auskunft, welche Handlungsalternative für mich bestanden hätte“  gezahlt worden. Das OVG sagt in seinem Beschluss, dass auch diese Zahlung ein Einverständnis mit der Verwarnung ist und einer späteren Rückforderung des Verwarnungsgeldes entgegensteht. Die Beurteilung durch das OVG ist hier schon deshalb überzeugend, weil sich der „Vorbehalt“ erkennbar nicht auf den unstreitigen Parkverstoß als solchen oder das Verfahren bezog, sondern auf das Aufzeigen alternativer Parkmöglichkeiten zur Tatzeit.

Kronzeugenregelung: Schon wieder Änderungen?

Die Kammerinfo der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 10/2011 vom 13. Mai 2011 berichtet über eine Initiative der Bundesregierung. Danach ist schon wieder eine Novelle der Kronzeugenregelung geplant, und zwar eine Einschränkung :-(.

Es soll der alte Rechtsstand wieder hergestellt werden, wonach zwischen der Tat des Kronzeugen und derjenigen, zu der er Aufklärungs- oder Präventionshilfe leistet, ein Zusammenhang bestehen musste, um eine Strafmilderung zu erreichen.Die BRAK kündigt an, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Kronzeugenregelung eine Stellungnahme zu erarbeiten. Bei der damaligen Gesetzesänderung hatte die BRAK sich gegen den Wegfall der Konnexität ausgesprochen.

Lesetipp: Gebührenrechtlicher Rechtsprechungsbeitrag

Auch hier möchte ich dann auf den gestern online gestellten gebührenrechtlichen Beitrag: „Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 2aus RVGreport 2011, 162 hinweisen. Er enthält eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zum VV betreffend Teile 4, 5, 6 und 7 des RVG aus dem Jahr 2011.

Der Beitrag steht auf meiner HP www.burhoff.de zum kostenlosen Download bereit.

Sonntagswitz: Der fast vereidigte Vorsitzende

Hier wieder der obligatorische Sonntagswitz. Nach langem Suchen nehme ich mal wieder einen Witz von der Seite von Loeffler, in der Hoffnung, dass die das nicht so eng sehen; aber ist ja ein Zitat.

Manchmal geht es ja in einer Sitzung wirklich so zu:

Der Vorsitzende der Strafkammer macht einem Zeugen wieder einmal einen ausschweifenden Vorhalt aus den Akten.

Noch nicht gehört habe ich aber, was dann kommt:

Da meldet sich der Verteidiger: „Ich beantrage, den Herrn Vorsitzenden auf diesen Vorhalt hin zu vereidigen.“

Wäre doch mal was und würde sicherlich die Hauptverhandlung ein wenig beleben. 🙂 🙂 🙂