Mal wieder was zum Messverfahren: Das AG Landstuhl führt in seinem Urt. v. 03.03.2011 – 4286 Js 13510/10 zu Abstandsmessverfahren mit vorschriftsmäßig geeichtem Datengenerator aus: Eine Abstandsmessverfahren mit dem Charaktergenerator und Timer JVC/Piller, Typ CG-P50-E, sei nicht zu beanstanden, wenn vorschriftsmäßig Generator und Timer geeicht waren. Bei standardisierten Messverfahren habe das Gericht lediglich die Ordnungsmäßigkeit der Messung durch Einhaltung der Bedienungsanleitung und Überprüfung der vorgeschriebenen Eichung und nicht darüber hinaus nicht vorgeschriebene Eichungen weiterer Komponenten zu überprüfen. Der Tatrichter müsss sich, wenn der konkrete Einzelfall keine Veranlassung dazu gebe, nicht um die technischen Details des Messverfahrens kümmern. Das muss er nur, wenn der Verteidiger/Betroffene dazu konkret etwas vorträgt.