Nun, ja, auf den ersten Blick ist man schnell geneigt zu sagen: Gar nichts hat das miteinander zu tun. Des Besseren wird man belehrt, wenn an sich mit dem Beschl. des OLG Oldenburg v. 24.01.2011 – 1 Ss 69/10 befasst. Da liest man wohin es führen kann. Aber das OLG sagt auch:
„Die den Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllende Weitergabe von eidesstattlichen Versicherungen, in denen von einem fleischverarbeitenden Betrieb u. a. wegen Hygienemängeln betriebsbedingt gekündigte und hiergegen vor dem Arbeitsgericht klagende Arbeitnehmer die Verarbeitung von übelriechendem Fleisch schildern, durch den örtlichen Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG an einen Rundfunkreporter kann wegen Wahrung berechtigter Interessen straflos sein.“
Ein wirklich sehr spannendes Thema. Vielen Dank, dass Sie dieses Thema aufgegriffen haben und darüber geschrieben haben. Ich bin mir sicher, dass es viele Personen interessiert.
Grüße vom Rechtsanwalt Offenbach
Hallo. Genau eine solche Situation durchlebe ich grade. 23 Jahre Gammel verarbeitet u. verkauft. Ich musste meinen AG anzeigen. Fristlose Kündigung war die Antwort ebenso wie Bedrohung. Um mich sollen sich jetzt Russen o.ä. kümmern. Dieser Betrieb in dem ich war hatte die ganze Palette von Straftaten drau, Lohnunterschlagung,gammelfleisch, illegale Müllentsorgung, Schwarzverkäufe, Betrug am Kunden und vieles mehr. Aber in NRW will man über sowas nichts wissen. NRW ist wie immer das Schlußlicht
Hallo.. Mitlerweile ist der Gammelskandal im Fernsehen angekommen. Mal sehen was daraus wird?