Aus der DAV-Depesche 48/10:
„1. Der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer und der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Filges, haben am 15. Dezember persönlich der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein gemeinsames Schreiben von DAV und BRAK übergeben, mit dem die Forderung des DAV auf 15 %-ige Anpassung der Anwaltsgebühren, der sich die BRAK und die Kammern seit Herbst 2009 angeschlossen haben, nachdrücklich wiederholt wird.
Der DAV hatte diese Forderung schon im April 2008 bei der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Zypries durch seinen damaligen Präsidenten, Rechtsanwalt Kilger, erstmals erhoben (siehe DAV-Depesche Nr. 18/08 vom 8. Mai 2008, Punkt 1 sowie die DAV-Pressemitteilung DAT-02/08 vom 1. Mai 2008). Dem gemeinsamen Schreiben von DAV und BRAK ist ein „Gemeinsamer Katalog von DAV und BRAK: Vorschläge zur strukturellen Änderung bzw. Ergänzung des RVG“ beigefügt. Dieser Katalog umfasst im Einzelnen 17 Vorschläge zur Änderung des RVG im Rahmen der geforderten Gebührenanpassung. Als Beispiele, bei denen im Besonderen strukturelle Nachbesserungen erfolgen müssen, sind das Sozialrecht und das Ausländer- und Asylrecht benannt.
Zum Schreiben von DAV und BRAK zur linearen Gebührenanpassung vom 15. Dezember 2010, zum „Gemeinsamen Katalog DAV/BRAK zu RVG-Änderungen“ und zur gemeinsamen Pressemitteilung; unter www.davblog.de finden Sie auch einen Podcast zum Thema.“
Eins darf man nicht übersehen: Das RVG hat keine linearen Erhöhungen gebracht. So weit es durch das RVG zu Gebührenerhöhungen gekommen ist, sind die auf die strukturellen Änderungen zurückzuführen.
Hier finden Sie Berichte darüber in der FAZ und dem Handelsblatt.
Das RVG hat nicht nur keine linearen Erhöhungen gebracht. Im Hinblick darauf, daß die Gebühren vor Inkrafttreten des RVG letztmalig 1994 erhöht worden waren, sind die durch Strukturänderungen bewirkten Erhöhungen – die allerdings nicht allen Anwälten gleichermaßen zugute kommen – allenfalls ein Inflationsausgleich gewesen. Nunmehr hat schon wieder sei 6 1/2 Jahren keine Erhöhung stattgefunden, bei steigenden Kosten.
Ich nage ja nicht am Hungertuch (auch wenn der Gewinn aufgrund der höheren Kosten seit Jahren zurückgeht) und will mich deshalb nicht beklagen. Aber wenn man sieht, wie selten und wenig die Anwaltsgebühren erhöht werden, ist das Wehklage jener, die schon weinen, wenn sie einmal zwei Jahre keine Besoldungs-/Gehalts-/Lohnerhöhung erhalten, wenig nachvollziehbar. Hinzu tritt, daß die Rechtsprechung seit Jahren bemüht ist, die Ansprüche von Anwälten kleinzurechnen; sei es, ob es um Ansprüche gegen die Staatskasse geht (da sowieso), sei es, wenn es gilt, unzufriedene Ex-Mandanten vor vermeintlich überhöhten Rechnungen zu schützen.
ich habe nicht vor, Ihnen zu widersprechen 🙂 🙁
Die Unzufriedenheit der Mandanten ist meist Folge einer fehlenden Gebührentransparenz. Es gäbe wohl weniger Streit, wenn ein Anwalt klar offen legt, das sind die gesetzlichen Gebühren, wenn nix vereinbart wird, und ich verlange aber dies und das. Persönlich bin ich mal zum Anwalt und wollte eine Abrechnung nur über die Rechtsschutz wollte (die hatte Deckung erteilt) Später wollte er mehr. Wieso sagt er nicht gleich, er arbeitet nicht für das, was die Rechtsschutz bezahlt.
Beliebt ist auch zu verschweigen, dass der Fall auch über PKH laufen könnte.
Gibt aber auch redliche Anwälte und unredliche Mandanten, sicher.
Sicherlich wäre es sinnvoll die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Lohnentwicklung, hier bieten sich die Prozentsteigerung der Richtergehälter ja gerade an.
@Schneider
Das liegt aber in der Regel an den Rechtsschutzversicherungen. Die kürzen, wenn man es versäumt hat, die vollen Gebühren als Vorschuß einzufordern, die Gebühren auf ein Minimum herunter. Dann muß eben der Mandant den Rest zahlen. Darauf weise ich meine Mandanten immer von vornherein hin, insbesondere wenn jemand mit „Anwalts Liebling“ um die Ecke kommt und meint, damit seien wohl alle finanziellen Fragen geklärt. Auch im übrigen kläre ich Mandanten immer vorher über die Kosten auf. Wenn man PKH oder Beratungshilfe beanspruchen möchte, sollte man dem Anwalt allerdings auch Anhaltspunkte dafür liefern, daß man finanziell klamm ist. Das kann ich schließlich nicht riechen (na gut, manchmal schon…).
@shore
Die notwendigen Kosten muss doch im Rechtsschutzfall die Versicherung zahlen, Mandant kann doch erwarten, dass die der Rechtsanwalt mittels Abtretung Erfüllung Statt sein angemessenes Salär statt eintreibt. Wenn die Versicherung obsiegt, war die Rechnung zu hoch. Wenn das mit den Rechtsschutzversicherung so schwierig ist, sollten Anwälte doch davon abraten.
Für mich würde es zum anwaltlichen Standard gehören, kurz abzuklären, ob PKH in Betracht kommt. Mag zwar ein wenig Gewinneinbuße bringen, aber würde mich persönlich wohler fühlen, meinen Mandanten was gutes nicht vorenthalten zu haben.
@Schneider
Ich denke nicht, dass der Mandant erwarten kann, dass der Anwalt, der ja seine Dienste vollständig erbracht hat, auf eigene Kosten einen Rechtsstreit mit der Versicherung führt, um irgendwann viel später mal ein stattgebendes Urteil zu erhalten. Wenn der Mandant das möchte, können wir das tun. Aber dann auf dessen Kosten. Vertragspartner ist der Kunde, nicht die RSV.
@wandt
Juristisch ist das korrekt. Ein Anwalt der sich darauf einlässt, bekommt seine Gebühren im Durchschnitt ein Jahr später, verzinst mit den gesetzlichen Zinsen ( derzeit um die 5 %), hat aber zufriedenere Mandanten, die dann öfter kommen. Bei dem einen kommen die einmal, kündigen ihren Rechtsschutz und bezahlen lieber den Strafbefehl oder das Bußgeld, anstatt im Streit von Anwalt und Versicherung der Looser zu sein.
Eine loose-loose Situation. Wenn man immer genügend Mandate hat, natürlich auch kein Problem.
Die Unzufriedenheit der Mandanten ist meist Folge einer fehlenden Gebührentransparenz. Es gäbe wohl weniger Streit, wenn ein Anwalt klar offen legt, das sind die gesetzlichen Gebühren, wenn nix vereinbart wird, und ich verlange aber dies und das. Persönlich bin ich mal zum Anwalt und wollte eine Abrechnung nur über die Rechtsschutz wollte (die hatte Deckung erteilt) Später wollte er mehr. Wieso sagt er nicht gleich, er arbeitet nicht für das, was die Rechtsschutz bezahlt. Beliebt ist auch zu verschweigen, dass der Fall auch über PKH laufen könnte. Gibt aber auch redliche Anwälte und unredliche Mandanten, sicher. Sicherlich wäre es sinnvoll die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Lohnentwicklung, hier bieten sich die Prozentsteigerung der Richtergehälter ja gerade an.