Da ist also nun der VO-Entwurf des Bundesverkehrsministeriums – die BR-Drucks. 699/10 mit der „neuen“ Winterreifenpflicht (vgl. hier). Es soll also demnächst heißen:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“
Wird es jetzt klarer? Oder gibt es nur andere Probleme (vgl. hier , hier und hier)? Jetzt also nicht mehr „winterliche Straßenverhältnisse“, sondern z.B. Schneematsch? Was ist das? Die AG werden sich freuen, wenn sie das darlegen müssen. Und dann auch gleich ein Nachschlag bei den Geldbußen – nun ja, man hatte ja auch Arbeit mit der neuen VO :-).
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Ich bin gespannt auf den ersten Polizeibeamten, der mir im termin dann weißmachen möchte, er habe die Bodentemperatur und die Bodenfeuchtigkeit des Straßen belages gemessen. UNd ohne Beweisfoto für die Schneeverhältnisse auf der Straße dürfte es dann auch nicht gehen.
Ich sehe ein bürokratisches Monster auf uns zukommen.
Naja, aber allemal besser, als eine feste Jahreszeitenregelung, die quasi mit einem Kaufzwang verbunden wäre.
So kann man sein Auto wenigstens noch bei trockenem Winterwetter nutzen, ohne umrüsten zu müssen. Anscheinend hat der Gesetzgeber auch begriffen, dass die sog. 7-Grad-Regel eine Erfindung der Reifenindustrie ist.