Die Verkehrsrechtsanwälte haben in ihrem Newsletter vor einigen Tagen auf eine Entscheidung des AG Bremen v. 20.08. 2010 – 82 OW 660 J8 71222/09 (4/10) hingewiesen, wonach die Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote auch in den sog. Mischfällen zulässig ist. Alles höchst umstritten (vgl. auch hier). Aber: Eine sehr schön begründete Entscheidung, mit der man in vergleichbaren Fällen vielleicht punkten kann.