Man könnte auch anders als in der Überschrift fragen, nämlich: Zu welchen Preisen muss im Maßregelvollzug die Nutzung von Telefonen angeboten werden bzw. darf die Klinik daran (viel) verdienen? Nach dem Entscheidung des BVerfG v. Beschl. v. 15.07.2010 – 2 BvR 328/07 lautet die Antwort m.E. nein, sondern: Telefonentgelte in Maßregelvollzugsklinik müssen verhältnismäßig sein. Die Telefonentgelte für die Nutzung eines Telefongerätes in einer Maßregelvollzugsklinik müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Auch aus dem Angleichungsgrundsatz als Ausprägung des Resozialisierungsgrundsatzes ergibt sich, dass keine Entgelte gefordert werden dürfen, die deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen.
Ob das BVerG auch eine Klage bzgl. der Arbeitsentgelte von Gefangenen in der Pipe hat ? Diese betragen bekanntlich nur einen Bruchteil des außerhalb des Vollzugs Gezahlten.
was zum maßregelvollzug im weiteren sinne:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,713940,00.html
http://www.stern.de/panorama/neue-einrichtungen-fuer-schwerverbrecher-einigung-bei-umstrittener-sicherungsverwahrung-1597220.html
man darf gespannt sein, was sich unsere justizpolitiker da ausgedacht haben und mit welcher begründung menschen in ihrer freiheit beschränkt werden sollen, obwohl sie ihre strafe längst abgesessen haben.
interessant dürfte auch die frage sein, ob ein solcher schnellschusskompromiss juristisch haltbar sein wird.
Wer kontrolliert den Maßregelvollzug ? Was passiert wen Betroffene nach 8 Jahren immer noch nicht in Freuheut sind. In meinem Fall handelt es um einen Jungen man der eine Psychose und angeblich Schizophren ist. Es ist nicht wirklich gefährlich ? Er ist jetzt fast 40 Jahre und erhält seit kurzem Behindertenrente. Darf er diese behalten oder muss er dem Staat für frühere Sozialleistungen zurückzahlen ?
MFG tro.