Wir hatten vor einiger Zeit hier über den Referentenentwurf aus dem BMJ berichtet. Nun berichtet gerade das BMJ in einer PM, dass heute im Bundeskabinett der Gesetzesentwurf beschlossen worden ist. Auf geht’s. Man darf auf den Entwurf und das Gesetzgebungsverfahren gespannt sein.
Darauf hoffen wir aber nicht wirklich oder? Hätte der Staat gewollt, dass die Justiz fliegt…
Für die Beteiligten gibt es doch schon Lösungen zur Beschleunigung, z.B. § 102 II SGG.
und was spricht dagegen?
gegen 102 SGG?
nichts.
Bemerkenswert ist nur, dass man es schafft, eine Norm einzuführen, die es Richtern ermöglicht, andere zu beschleunigen, während die „Beschleunigung des Richters“ seit Jahren vor sich hindümpelt. Es spräche also rein gar nichts dagegen, für Untätigkeitsbeschwerde und Entschädigung endlich Fakten zu schaffen.
umd die Entschädigung bei zu langer Verfahrensdauer geht es aber doch.