Am ersten Urlaubstag gibt es heute von der Nordseeinsel Borkum nur einen Witz:
Beim Examen wird der Jurist gefragt: „Wie hoch ist die Höchststrafe für Bigamie?“ Erwidert der: „Zwei Schwiegermütter!“
🙂
Am ersten Urlaubstag gibt es heute von der Nordseeinsel Borkum nur einen Witz:
Beim Examen wird der Jurist gefragt: „Wie hoch ist die Höchststrafe für Bigamie?“ Erwidert der: „Zwei Schwiegermütter!“
🙂
Dann heisst das also, die Strafdrohung des § 172 StGB wird automatisch durch die Anwendung des § 60 S.1 StGB ergänzt bzw. ersetzt… 😉