In Zusammenhang mit dem „Hitzechaos“ bei der Deutschen Bundesbahn hatte ich bei der Kollegin/meiner Freundin 🙂 Braun auf Widersprüche in ihren Beiträgen und denen des Kollegen Nebgen im Hinblick auf eine Rückreise aus Hessen nach HH hingewiesen. Dadurch fühlte sich die Kollegin atomisiert und zu dem Beitrag „Ich atomisier dich“ inspiriert. In dem Beitrag formuliert die Kollegin:
„Der Kollege Burhoff – der Strafrichter steckt noch irgendwo in ihm – hat gerade Widersprüche in den Blogbeiträgen des Kollegen Nebgen und mir herausgearbeitet und mich damit konfrontiert. Immerhin hat er nichts von „Schutzbehauptungen“ und Ähnlichem gesagt...“.
Das hat bei mir zu der Frage geführt: Einmal Strafrichter, immer Strafrichter…?
Und die Antwort lautet: Ich glaube ja. Denn wenn man als (ehemaliger) Strafrichter mit sich ehrlich ist, stellt man schnell fest, dass immer (noch) alles abgeklopft und hinterfragt wird, Widersprüche führen zu Rückfragen usw. Das wird man, wenn man 30 Jahre Strafrecht gemacht hat, nicht mehr los. Die Kollegin Braun hat es jetzt erleiden/ertragen müssen, mein Sohn früher :-). Er hat das Abklopfen seiner Einlassungen und die seiner Freunde zu „Ereignissen“ wahrscheinlich gehasst… Und im Freundeskreis ist die Strafrichtermentalität nicht unbedingt beliebt 🙂
Allerdings: Manchmal hat(te) es in Strafverfahren auch etwas Gutes, wenn der Richter Einlassungen und/oder Zeugenaussagen „atomisiert“. Ich habe ein paar Fälle erlebt, in denen dadurch Widersprüche aufgetreten sind, die selbst dem Verteidiger nicht aufgefallen waren und die dann zum Freispruch führten. Also: Wie immer. Jedes Ding hat zwei Seiten.
Wenn Sie nun als RA Mandanten verteidigen, hindert die Richtermentalität nicht auch bei der Arbeit? Hinterfragen Sie sich dann nicht öfter, ob der Täter „es auch wirklich war“, wo ein anderer Strafverteidiger eher nur darauf schaut, ob es dem Beschuldigten/Angeklagten nachgewiesen werden kann? Kann man vom neutralen Richter problemlos zum einseitigen Interessenvertreter werden?
30 Jahre Strafrichter? Und ich dachte immer es gilt die Regel: Strafrecht muß man nur solange machen bis man es kann. 😉
O.K., die Regel gilt nicht für OLG-Richter und Strafkammervorsitzende (aber für Haft- und Ermittlungsrichter).
Hallo, die Justiz macht es an sich lieber anders. Häufigerer Wechsel :-), nur: Wenn man eine Nische entdeckt hat oder alt genug geworden ist, dann kann man dem Wechsel entgehen.
@ 1: ich bin ja nicht so viel forensisch tätig, allenfalls bei Rechtsbeschwerden und Revisionen. Man kann eben nicht nach 30 Jahren auf einmal den Schalter umlegen. Richter denken anders als Rechtsanwälte.
Erstaunlich, dass Ihr Sohn noch mit Ihnen in den Urlaub fährt. 🙂
Interessant, „Richter denken…“
@ 6: Manche schon, wenn auch anders als Rechtsanwälte 🙂
@ 5: Der/die eine bekommt von Papi dessen Netbook :-), der andere genießt die Vorteile einer eigenen Fewo. Alles hat seine Zeit 🙂