In eigener Sache: Wir hatten am 04.05.2010 weiter über die Frage der ggf. vorliegenden Unwirksamkeit der StVO berichtet, vgl. hier. Dazu gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Kommentaren und weiterführenden Hinweisen, die „Jens“ dankenswerter Weise zusammengestellt und gepostet hat. Vielleicht besteht daran ja Interesse. Dann bitte hier nachlesen.
Ich nenne auch gerne meinen vollen Namen, der Vorname war halt der erste Eintrag bei der Auto-Vervollständigen-Funktion.