StRAFRECHT
Neuerscheinungen
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren
10. Aufl. 2025, Preis 129,- €
lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für die strafrechtliche
Hauptverhandlung
11. Aufl. 2025, Preis 129,- €
lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
3. Aufl. 2024, Preis 129,- €
lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff-Paket EV/HV
bestehend aus:
Handbuch EV, 10. Aufl. 2025,
Handbuch HV, 11. Aufl. 2025,
statt regulär 258 € nur 209 €
inzwischen lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff-Trilogie
bestehend aus:
Handbuch EV, 10. Aufl.,
Handbuch HV, 11. Aufl.,
Handbuch Rechtsmittel, 3. Aufl.,
alle 2024/2025
statt regulär 387 € nur 269 €
lieferbar
Hier bestellen!
Pingback: Die Vogel-Strauß-Technik « Kanzlei und Recht
Pingback: LexisNexis® Strafrecht Online Blog | ESO 3.0 Version 1.001 in der Diskussion: Nicht mehr immer standardisiert?
Halo Ihr Raser(;-)
Habe heute meinen (meiner Mutter) Brief bekommen,da ich mit 12km/h zu viel durch eine
Ortschaft bei mir in der Nähe fuhr.Jetzt wurde ich erstmal aufmerksam,das man sein B-Foto
nur noch im www anschauen kann!!! Hab ich (mit Benutzername+Passwort auf Brief)gleich
gemacht.Aber was ich da zu sehen bekommen habe,war die Verarschung hoch 10!!!!!!!!!!!!!
Dieses ES 3.0/Nr.:5081 hat wohl Tag mit Nachtmodus verwechselt.Ein Foto was am Tag(15:58h am17.03.11)entstanden ist,kann ja wohl nicht von einer hochpräziesen Anlage
(30000_ _ _Euro)kommen.Was machen Leute die keinen PC besitzen?Ich mußte meine Software mal ein bisschen kitzeln,damit ich überhaubt den Autotyp erkenne.Vom Fahrer
Seitenbild(steht zwar Frontbild?)ist nicht viel zu erkennen.Hauptsache das KFZ-Kennzeichen in guter Qualität,wie schon immer!!! Ich werde mich mal in den nächsten Tagen mit Messband ,Wasserwaage,Foto-undVideokamera auf die Lauer legen um die berühmt-berüchtigte Fotomesslinie da zu finden.Ich sage nein zur staatlich geförderten Wegelagerei auf Kosten der Steuerzahler!!!
MfG Mike
Hallo und guten Tag!
Ich verstehe Deine Verärgerung sehr gut!
Meinem Sohn hat man ebenfalls eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn vorgeworfen und sich dabei auf ein handschriftlich falsch ausgefülltes Messprotokoll des zuständigen Polizisten berufen!
Das zuständige Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler schien in der Folge während
der Hauptverhandlung sozusagen schon im Vorfeld von der Schuld meines Sohnes
überzeugt und ließ in der Folge hier völlig unverständliche Ausführungen des Sachverständigen auf sich „einwirken“, die sämtlich das Messsystem 3.0 mit der alten Software 1.001 sozusagen „in den Himmel hoben“.
Dabei spielte letztlich auch keine Rolle mehr, dass es auf den Fotos an einer Abbildung auch des Seitenstreifens fehlte und dass der Polizist im Rahmen einer wiederholten
Zeugenvernehmung nach diesseits wiederholter Befragung zugestehen musste, auch keinen „aufmerksamen“ Messbetrieb durchgeführt zu haben.
Für das Gericht spielte nicht mal eine Rolle, dass der befragte Polizist zurückliegend
nichts von den falschen Eintragungen ins Messprotokoll erwähnt hatte und dass er erst auf diesseitiges wiederholtes „Nachhaken“ in der letzten Verhandlung zugestand, unzutreffende Werte angegeben zu haben.
Stattdessen schnitt der zuständige Richter uns häufig das Wort ab, ließ bestimmte Nachfragen des Öfteren nicht zu und verweigerte bestimmte Protokollierungen.
Für mein Empfinden eine Farce!
So wird die Rechtsprechung für mein Empfinden zu einem „Glückspiel“. …
… je nach Gericht und in Abhängigkeit von unterschiedlichen Gutachten erfolgt ein
Freispruch, eine Einstellung oder aber -wie vorliegend- eine Verurteilung un dies
in Kenntnis des fehlerhaften Messprotokolls sowie gleichermaßen in Kenntnis der Fehleranfälligkeit des Messsystems bei Verwendung der „alten“ Software 1.001!
M.f.G.
Max
Was nutzt einem eine Einstellung, wenn man wie hier die wesentlich höheren Anwaltskosten zahlen muss. Offenbar ist es übliches richterliches Ermessen, das die Staatskasse auf keinen Fall zahlen muss, da dies schon die zweite Entscheidung in dem Bog ist, die dies so sieht. Rechtsschutzversicherung. Ich habe hier gelernt, das viele Anwälte meinen, das die nicht ordentlich zahlen und das dann der Mandant die Zeche zahlen muss. Kündigt die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn man sie öfter beansprucht? Daher zahle ich die Knöllchen lieber, erspare mir den Vergütungsärger und beanspruche meine Rechtsschutzversicherung mit solchen Belanglosigkeiten nicht.