Wir hatten ja vor einigen Tagen – am 25.03.2010 – darüber berichtet, dass der neue § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO in Mecklenburg-Vorpommern wohl noch nicht überall bekannt ist, vgl. hier. Der Kollege, der die Beschwerde in der Sache eingelegt hat, teilt im Forum von LexisNexis-Strafrecht als Zwischenstand inzwischen mit, dass er mit dem Berichterstatter des OLG Rostock telefoniert habe: “ Der Richter, mit dem ich heute telefonierte, war ebenfalls erschüttert, dass die StA Schwerin, das AG Schwerin und auch noch das LG Schwerin anscheinend das neue Gesetz nicht kennen.“ Das kann man auch wohl sein. Bin mal gespannt, wie es weitergeht.