Die münsterische Polizei hatte vor einiger Zeit mit der Meldung überrascht, dass sie sog. „Videoräder“ angeschafft hat, mit denen der Verkehr überwacht werden soll – was bei der Art und Weise, wie hier in Münster teilweise Fahrradfahrer die Verkehrsregeln (miss)achten, nicht ganz unnötig ist/wäre.
Heute finde ich in den „Westfälsichen Nachrichten“ die Meldung, dass die beiden erst kürzlich angeschafften Video-Fahrräder nun doch keine Verkehrssünder verfolgen werden, um ihre Vergehen aufzuzeichnen. „Aus Datenschutzgründen“ werde man auf den Kameraeinsatz verzichten, so der Sprecher der münsterischen Polizei. Damit komme man einer entsprechenden Bitte des NRW-Innenministeriums nach. Warum das Innenministerium „bittet“, ergibt sich aus dem Beitrag, den man hier findet, nicht. BVerfG 2 BvR 941/08 lässt grüßen? Ich vermute es.