Der Bundesrat billigte am 05.03.2010 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 34/10), der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Danach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 EUR betragen. Davon werden vor allem Verkehrssünder betroffen sein.
Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll dann für die Vollstreckung zuständig sein und dafür voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt. Das eingetriebene Geld soll dann in die Staatskasse fließen. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt außerdem vor, dass die Bundesländer stärker von dem eingetriebenen Geld profitieren. Schließlich sei das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung regelmäßig auf deren Amtshilfe angewiesen.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs. 34/10 (PDF)
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 34/1/10 (PDF)
Die Stellunngnahmes des DAV finden Sie hier.
Quelle: LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews
Mitteilung vom 05.03.2010
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