Gerichtsverfahren sollen mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigt und wirtschaftlicher durchgeführt werden. Dies fordert der Bundesrat in einem am 12.02.2010 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren.
Im Einzelnen: Zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollen zukünftig auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Bisher ist dies hauptsächlich für Opferzeugen vorgesehen, denen die gleichzeitige Anwesenheit mit dem Täter im Gerichtssaal nicht zumutbar ist (§ 58a StPO). Zukünftig sollen jedoch auch andere Verfahrensbeteiligte, zum Beispiel Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies würde Reisekosten und Zeitaufwand vermindern und die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern. In bestimmten Fällen könnte zukünftig auch auf die – teils aufwändige – persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichtet werden.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Der Beschluss ist mit einem Gesetzentwurf deckungsgleich, den der Bundesrat bereits Ende Dezember 2007 dem Bundestag (BT-Drs. 16/7956) zugeleitet hatte. Dort ist er wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt worden.
Und wie ist es mit § 250 StPO?
Den Gesetzesantrag des Landes Hessen: BR-Drs. 902/09 (PDF)
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: BT-Drs. 16/7956 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 902/09(B) (PDF)
Leider zeigt der Gesetzesentwurf mal wieder, dass es den Politikern nicht etwa um eine Verbesserung der Justiz geht, sondern vielmehr nur darum, Kosten einzusparen. Ich befürchte, dass die Pflicht zum Kosten reduzieren bald eine Art Verfassungsrang bekommt (!?). Dann müssen sich die armen Rechtspfleger zukünftig bei Kostenfestsetzungen noch weniger an die Gesetze halten.
Interessant ist aber der Ansatz, dass die Gefangenen nicht mehr vorgeführt werden müssen. Wer kennt nicht die bisherige Praxis, dass Gefangene noch nicht einmal Telefonate führen darf, da dies die Anstaltsordnung derart durcheinanderwirbeln würde.
Weiter hätte ich gerne weiterhin unmittelbaren Kontakt zu meinen Mandanten und den Mitverteidigern. Zukünftige Verhandlungen will ich aber auch nicht im Knast führen. Mal sehen was kommt.
Sascha Petzold
Das bleibt wohl auch bei Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen weiterhin ein Wunschtraum. Bevor der durchschnittliche Amtsrichter einen Beteiligten per Videokonferenz befragt, läßt er vermutlich auch weiterhin lieber die aus Garmisch-Partenkirchen Anreisenden Freitag Morgen um 8.30 Uhr beim Amtsgericht Greifswald zum „frühen ersten Termin“ aufschlagen (um dort zu verkünden, daß aufgrund irgendwelcher Schwierigkeiten die Verhandlung heute nicht stattfinden kann und der Fortsetzungstermin in drei Wochen anberaumt werde).
Wenn man sieht, daß auswärtige Parteien und ihre Anwälte oftmals in aller Herrgottsfrühe geladen werden, während Verfahren mit ausschließlich ortsansässigen Beteiligten Mittags oder Nachmittags stattfinden, hat man nicht den Eindruck, daß sich viele Richter über Reisezeiten Gedanken machen. Ob eine Videoanlage daran etwas ändert?
Vieleicht irren Sie sich. Es könnte ja sein, dass manche Richter durchaus strategisch terminieren; entsprechend der alten Kriegsstrategie von Sun Tsu: „Ausgeruht den erschöpften Feind erwarten“.
Ist in meinen Augen schon bedenklich genug, wenn manche Strafrichter offenbar den Angeklagten als „Gegner“ ansehen. Im Zivilprozeß wäre eine solche Haltung aber noch befremdlicher.
Als ein Kollege einmal in einer Verhandlung lamentierte, sein Auftraggeber versorge ihn nicht hinreichend mit Informationen, erwiderte der Vorsitzende: „Ja, ich weiß, Herr Anwalt. Unser gemeinsamer Feind ist der Mandant.“