Die mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ findet am 15.12.2009 beim BVerfG in Karslruhe statt. Man darf gespannt sein, was Karlsruhe nun endgültig aus der Regelung macht. Quelle PM Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009
Die mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ findet am 15.12.2009 beim BVerfG in Karslruhe statt. Man darf gespannt sein, was Karlsruhe nun endgültig aus der Regelung macht. Quelle PM Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009