Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung rechtskräftig

Das Landgericht München II hat den Angeklagten Horst Mahler wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die nicht näher ausgeführte Verfahrens- und Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschl. v. 04.08.2009 – 1 StR 349/09

Quelle: Pressemitteilung Nr. 164/2009 des BGH vom 11.08.2009

Ein Gedanke zu „Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung rechtskräftig

  1. Sebastian Scholz

    Guten Tag zusammen,

    interessant, dass die Revision zurückgewiesen wurde. Mahler hatte ja schon verlautbaren lassen, eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfGE einzureichen, da § 130 StGB -seiner Meinung nach- gegen Art. 5 GG verstößt.

    Was mich gerade wundert ist, dass der BGH keine Begründung für die Zurückweisung angegeben hat.

    Mich interessieren Meinungen, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg haben könnte. E-Mail: sebastian.scholz@fernuni-hagen.de

    Beste Grüße

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