Die Frage der höheren Geldstrafen nimmt allmählich Form an. In Zukunft sollen also höhere Tagessätze bei Geldstrafen verhängt werden können. Der Rechtsausschuss stimmte am gestern hne Aussprache einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu (BT-Drs. 16/11606), die Linksfraktion enthielt sich. nach dem Entwurf sollen zukünftig Tagessätze von bis zu 20.000 Euro verhängen werden können, bislang lag die Obergrenze bei 5.000 Euro. Mit dem Gesetzentwurf wird auf die Entwicklung der Spitzeneinkommen in den vergangenen Jahrzehnten reagiert. Einkommensstarken Tätern solle „ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt werden „wie einkommensschwachen Tätern, so die Bundesregierung in der Begründung. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung – samt Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung – finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/11606 (PDF)