Der Bundestag hat inzwischen also den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen verabschiedet. In Zukunft können die Gerichte also einen Tagessatz in Höhe von max. 30 000 Euro – statt wie bisher 5000 Euro – verhängen. Sicherlich ein interessanter Aspekt bei einer „Verständigung“.