Ab dem 19.01.2009 ausgestellte ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde. Denn heute ist die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten, die den bisher bestehenden Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus einschränkt. Ein Scheinwohnsitz hilft also nicht mehr.