Heute mal wieder ein Frage/Bitte um Hilfe. Im Forum bei LexisNexis Strafrecht ist vor einigen Tagen die Frage nach dem Laptop in der Hauptverhandlung gestellt worden. Ein Kollege wollte ihn benutzen; das Gerichts hat den Verteidigern aber die Benutzung der Steckdosen im Boden wegen Sicherheitsbedenken untersagt. So richtige Antworten sind nicht gekommen.
Daher hier die Frage, ob jemand dazu Rechtsprechung kennt. Bitte nicht die Antwort: Größeren Akku mitbringen, die hatten wir schon :-).