Heute dann mal eine etwas andere Frage, nämlich nicht zu einem speziellen Gebührenproblem. Sondern zu der Problematik: Wer ist Anwalts Liebling?
Nun, Anwalts Liebling kennen wir alle. Das ist die Advocard RSV – wobei wir mal dahingestellt sein lassen, ob sie „Anwalts Liebling“ ist. Die Kollegen erzählen dazu teilweise etwas anderes bzw. berichten immer wieder über ihre Probleme (auch) mit der RSV. Aber das gilt nicht nur für „Anwalts Liebling“, sondern für (fast) alle RSV. Dazu gibt es ja sogar auch ein eigenes Blog – das RSV-Blog -, in dem die Kollegen über ihre Erfahrungen mit den RSV berichten. Den berühmten Vogel schießt dort die ARAG ab, auf die ich ja in meinen Wochenspiegel auch schon immer mal wieder hingewiesen habe.
Die Redaktion des „Berlines Anwaltsblatt“ möchte es nun aber genau wissen und fragt in einer Umfrage unter den (Berliner) Kollegen im „Berliner Anwaltblatt“ Heft 10/2015: „Wer ist Anwalts Liebling? Umfrage zur Rechtsschutzversicherung“. Und da die Umfrage offen ist, also nicht nur Berliner Kollegen teilnehmen können, stelle ich die Frage hier dann auch bzw. gebe sie und den Fragebogen weiter. Einfach hier klicken, ausdrucken, ausfüllen und dann spätestens zum 20.11.2015 an die Redaktion des Berliner Anwaltsblattes, Telefax 030 251 3263, faxen.
Und, wenn man Glück hat, kann man sogar noch was gewinnen. Nämlich ein Exemplar der 47. Auflage des
Kostenkommentars von Peter Hartmann. Gar nicht schlecht, denn mit dem kann man dann demnächst der RSV – falls es mal wieder nötig sein sollte – Paroli bieten. Oder mit Burhoff (Hrsg.), RVG, 4. Aufl. 2014. Denn kann man zwar nicht gewinnen, aber hier bestellen. Werbemodus aus 🙂 .
Wer Zeit und Lust hat kann übrigens zu dem Thema „Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sinnvoll, aber nicht immer Anwalts Liebling“ aus Berliner Anwaltblatt 2015, 317 etwas vom Kollegen Samimi aus Berlin lesen. Den Beitrag findet man hier (bevor Nachfragen kommen: Genehmigung zum Einstellen liegt vor. Besten Dank nach Berlin).