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43. Strafverteidigertag in Regensburg, oder: Psychologie des Strafverfahrens

Heute ist Freitag und damit müsste es jetzt an sich die erste gebührenrechtliche Entscheidung geben. Aber die lasse ich heute für ein aktuelles Ereignis „ausfallen“.

Denn heute ist es mal wieder soweit. Heute Abend wird nämlich der Strafverteidigertag 2019 eröffnet. Es ist der 43. Strafverteidigertag, der in diesem Jahr in Regensburg stattfindet. Leider kann ich – ich sage nur Urlaub 🙂 – in diesem Jahr nicht teilnehmen. Aber das ändert natürlich nichts daran, dass ich auf die Veranstaltung – wie in jedem Jahr – hier hinweise und ihr und allen Teilnehmern aus dem fernen Osten viel Spaß und Erfolg wünsche.

Das Motto lautet in diesem Jahr: „Psychologie des Strafverfahrens“. Zu dem Oberthema gibt es acht Arbeitsgruppen, und zwar:

EINS: Selbstbild und Fremdbild der Strafverteidigung im Strafprozess

Referent*innen:
• VRiOLG Dr. Manfred Dauster, OLG München
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan König, Berlin
• Beate Lakotta, Journalistin, Der Spiegel, Hamburg
• MinDir a.D. Marie Luise Graf-Schlicker, Berlin
• Dr. Peter Winckler, Forensischer Psychiater, Tübingen
Moderation: Rechtsanwältin Ricarda Lang, München

ZWEI: Interaktion im Strafverfahren

Referent*innen:
• VRiOLG Lars Bachler, OLG Düsseldorf
• PD Dr. Daniela Böhringer, Universität Osnabrück
• PD Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe, Köln
• Rechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, Wuppertal
• Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Mainz
• Dipl.-Psych. Mag. Iur. Alica Mohnert LL.M., Universität Köln

Moderation: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld

DREI: Erleben, Verstehen, Voraussehen – Verteidiger*innen-Verhalten reflektieren

Referent*innen:
• Sarah Eger, Theaterpädagogin/ Projektkoordinatorin, Sinus – Büro für Kommunikation
• Rechtsanwalt Andreas Mroß, Lübeck
• Swantje Nölke, Theaterpädagogin, Projektleitung, kulturinitiative zwenkau e.V.

VIER: Pranger 3.0

Referenten*innen:
• Prof. Daniela Klimke, Hamburg – zur Einwirkung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung auf das Strafverfahren (siehe z.B. Die Zeit 08/17 »Wie die Opfer von Sexualverbrechen zu gesellschaftlichen Favoriten wurden«)
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Arnold, Forschungsgruppenleiter am Max- Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg – zu den aktuellen Veränderungen im Strafverfahren
• RiLG Wolfgang Kronthaler, Freiburg, Berichterstatter im sog. Dreisam-Mordprozess – Wie geht die Strafjustiz mit dem öffentlichen Druck um?
• Wiebke Ramm, Journalistin, Berichterstatterin für die SZ im NSU-Verfahren, Gerichtsreporterin für Spiegel Online – zur Rolle der Medien
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer, Köln – zu neuen Herausforderungen an den Strafverteidiger

Moderation: Rechtsanwalt Michael Moos, Freiburg

FÜNF: Abschied von der Wahrheitsfindung?

Referent*innen:
• Dr. Oliver Harry Gerson, Universität Passau. Er hat sich grundlegend mit dem Begriff der Wahrheit sowie mit der wahrnehmungslenkenden Funktion der Sprache im Strafprozess befasst. Er weist nach, welchen Einfluss auf das Endergebnis bereits die (oft unbewusst gewählte) Verwendung bestimmter Begrifflichkeiten im Strafprozess hat.
• Prof. Dr. Luise Greuel – Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen.
• Rechtsanwalt Prof. Dr. Helmut Pollähne
• Prof. Dr. Tobias Singelnstein – Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum.

Moderation: Rechtsanwalt Arne Timmermann, Hamburg

SECHS: Strafverteidigung von Rechtsextremisten?

Referent*innen:
• Rechtsanwalt Rolf Franek, Dresden (Verteidiger u.a. im ›Gruppe-Freital‹-Verfahren)
• Prof. Dr. Hans Joachim Funke, Politologe, Berlin
• OStA Dr. Jörn Hauschild, OStA beim BGH (GBA Karlsruhe), u.a. Anklagevertreter im ›Gruppe-Freital‹- und OSS-Verfahren
• Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, Kiel
• Sebastian Pittelkow, Journalist, NDR Rechercheteam
Moderation: Rechtsanwalt Alexander Hübner, Dresden

SIEBEN: Datenschutz im Strafverfahren

Referent*innen:
• Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost, Köln – zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen und zeitlichen Grenzen der identifizierenden Verdachtsberichterstattung in der Presse/in den Onlinemedien
• RiLG Dr. Ulf Buermeyer, Berlin
• Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph, Nürnberg – zur Reichweite des Steuergeheimnisses im Strafverfahren
• StAin Susann Wettley, Berlin – zu Akteneinsicht in Telekommunikationsdaten
• Prof. Dr. Mark A. Zoeller, Universität Trier – zu Grenzen der ›Zweckentfremdung‹ von Daten aus anderen Verfahrensordnungen (angefragt)

Moderation: Rechtsanwalt Peter Syben, Köln

ACHT: Pflichtverteidigerbestellung

Referenten:
• Prof. Dr. Matthias Jahn, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main
• Rechtsanwalt Lefter Kitlikoglu, Frankfurt/Main (Mitautor des Policy Papers der Strafverteidigervereinigungen zur Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigerbeiordnung)
• OStA beim BGH Oliver Sabel, Leiter des Referats RB2 (Gerichtliches Strafverfahren) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin
• Ulf Thiele, Amtsgericht Ahrensburg, Sprecher der Fachgruppe Strafrecht der Neuen Richtervereinigung

Moderation: Rechtsanwalt Tim Burkert, Hamburg (Mitautor des Policy Papers der Strafverteidigervereinigungen zur Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigerbeiordnung)

Daneben natürlich viele Gespräche und Begegnungen. Nochmals: Allen viel Spaß und Freude.

Ach so: Mich hätte die Arbeitsgruppe 8 sehr interessiert. Aber geht ja leider nicht 🙂 .

Ergebnisse des 36. StV-Tages in Hannover

Gestern ist der 36. Strafverteidigertag in Hannover, der vom 16.-18. März 2012 unter dem Leitthema „Alternativen zur Freiheitsstrafe“ stattgefunden hat, zu Ende gegangen. Ich zitiere zu den Ergebnisse aus der Presseerklärung:

Nach drei Tagen ging am Sonntag den 18. März 2012 der 36. Strafverteidigertag in Hannover zu Ende. Mehr als 500 Anwälte, Vertreter der Justiz und Wissenschaftler haben unter dem Titel »Alternativen zur Freiheitsstrafe« aktuelle Entwicklungen der Rechtspolitik und der Rechtsprechung diskutiert.

In seiner Eröffnungsrede zu dem Thema des Strafverteidigertages befasste sich der Bremer Rechtsanwalt PD Dr. Helmut Pollähne mit Alternativen zur Freiheitsstrafe und lotete die de lege lata vorhandenen Möglichkeiten aus, die Freiheitsstrafe zugunsten anderer Sanktionen zurückzudrängen.

Am Samstag trafen insgesamt sieben Arbeitsgruppen zusammen, die vorwiegend das Generalthema des Strafverteidigertages aus dem Blickwinkel einzelner Problemfelder des Strafprozesses behandelten.

Die AG 1 (»Die Bestrafung der Armen«) befasste sich mit dem Zusammenhang von Armut und Kriminalität und forderte eine Entkriminalisierung von Bagatellkriminalität sowie die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Die AG 2 (»Nebenklage und Opferschutz«) setzte sich kritisch mit der neueren Opferrechtsreformgesetzgebung auseinander und stellte fest, dass die in jüngster Zeit systematisch betriebene Ausweitung der Informations- und Teilhaberechte von sog. Opferzeugen flankiert von Bemühungen, mehrfache Vernehmungen dieser Zeugen zu unterbinden, die Beurteilung der Erlebnisfundiertheit der Zeugenaussage enorm erschwert, wenn nicht verhindert.

Die AG 3 (»Jenseits von Afrika«) arbeitete die besonderen Probleme heraus, die sich aus der Abhandlung von weitestgehend im Ausland abspielenden Sachverhalten für das Strafverfahren und besonders die Verteidigungsrechte der Beschuldigten ergeben.

Die AG 4 (»Sicherungsverwahrung«) diskutierte den Regierungsentwurf zur Umsetzung des Abstandsgebotes in der Sicherungsverwahrung und forderte, dass die Sicherungsverwahrung durch kriminalpolitische Konzepte der Resozialisierung, der Therapie und der ambulanten Betreuung ersetzt wird.

Die AG 5 (»Strafbare Strafverteidigung«) setzte sich mit der neueren Tendenz zur Kriminalisierung von Verteidigerhandeln auseinander und trat derartigen Versuchen der Einschüchterung entschieden entgegen.

Die AG 6 (»Laienrichter«) diskutierte die Vor- und Nachteile der Beteiligung von Schöffen im Strafverfahren und kam zu dem Ergebnis, dass Schöffen im neu eingeführten Verständigungsverfahren vielfach gezwungen sind, ohne ausreichende Tatsachengrundlage an Urteilen mitzuwirken.

Die AG 7 (»Gefängnisse«) befasste sich mit dem Thema Gewalt im Strafvollzug und forderte eine Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten für Inhaftierte und eine Intensivierung der Resozialisierungsbemühungen im Strafvollzug.

Die Abschlussdiskussion am Sonntag, den 18. März 2012 befasste sich mit dem  Thema »Das Recht auf Freiheit.“

36. StV-Tag in Hannover: Alternativen zur Freiheitsstrafe

Der 36. Strafverteidigertag steht vor der Tür. Er findet von heute, Freitag, 16.03.2012 bis Sonntag, 18.03.2012 in Hannover statt. Das Programm zum Leitthema: „Alternativen zur Freiheitsstrafe“ findet man u.a. hier.

Und so läuft es ab:

Freitag, 16. 03.2012

18.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
durch den Vorsitzenden der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. RA Hans Holtermann

19.00 Uhr
Eröffnungsvortrag
RA PD Dr. Helmut Pollähne, Bremen »Alternativen zur Freiheitsstrafe«
anschl./ca. 20.30 Uhr Empfang

Samstag, 17.03.2012

09.00 – 12.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Arbeitsgruppen

17.15 Uhr
Historischer Vortrag:
Dr. Heinrich Hannover: »Strafverteidigung im Konflikt mit dem Zeitgeist«

18.00 Uhr
Aktuelles aus Europa
RA Dr. Heiko Ahlbrecht über aktuelle Entwicklungen europäischer (Straf)Rechtsetzung

21.00 Uhr / Altes Rathaus:
Abendveranstaltung
ausgerichtet von der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Sonntag, 18. März 2012

10.00 Uhr – 12.30 Uhr
Schlussdiskussion
»Das Recht auf Freiheit«
mit: RAin Gabriele Heinecke
RA PD Dr. Helmut Pollähne
Prof. Dr. Henning Radtke
Moderation: RA Prof. Dr. Michael Nagel

Heymanns Strafrecht und der ZAP-Verlag sind natürlich auch vertreten. Herzlich willkommen an unserem Stand!

Lesetipp: Verfahrenstipps und Persönlicher Anwendungsbereich von Teil 4 und 5 VV RVG.

Auf meiner Homepage habe ich vor einigen Tagen zwei Beiträge einstellen lassen, auf die ich hier hinweisen möchte:

  1. Zeitlich passend und auch als Referenz für den Strafverteidigertag in Berlin gedacht: „Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2011)“ aus ZAP-Heft 6/2011, ZAP F. 22 R, S. 673
  2. Und aus dem Gebührenrecht: „Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung“ aus RVGreport 2011, 85.

Für den ein oder anderen vielleicht interessant.

Wehe dem, der beschuldigt wird: 34. Strafverteidigertag in Hamburg vom 26. – 28.02.2010

»Wehe dem, der beschuldigt wird…« so lautet das Thema des 34. Strafverteidigertag, in Hamburg, 26. – 28. Februar 2010, Universität Hamburg – Hauptgebäude.

Hintergrund dieser Thematik: Beschuldigte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sehen sich einer staatlichen Übermacht gegenüber, der sie – gleichviel ob schuldig oder unschuldig – nicht gewachsen sind. Denn der mit der Beschuldigung konfrontierte Bürger verfügt in der Regel nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Ressourcen, dem gegen ihn erhobenen Vorwurf wirkungsvoll zu begegnen. Die Institution der Verteidigung ist notwendig, doch alleine zum Schutz des Beschuldigten nicht ausreichend. Den Strafverfolgungsorganen müssen vielmehr wirksame Grenzen gesetzt und ihre Handlungen einem System ständiger Kontrolle unterworfen werden. Der Strafverteidigertag befasst sich in seinen Arbeitsgruppen mit der aktuellen Entwicklung der Strafverfolgungspraxis und zeigt auf, wo in Anbetracht der technischen und wissenschaftlichen Entwicklung einerseits, der Gesetzgebung und Rechtsprechung andererseits Löcher im Schutz des Beschuldigten – vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Verurteilung – klaffen.

Und: Werbung muss ja auch mal sein: Zusammen mit dem Team von LexisNexis® Strafrecht und der Redaktion Strafrecht des ZAP-Verlags werde ich auf dem Strafverteidigertag zugegen sein und aktuelle Produkte aus dem Verlagsprogramm präsentieren. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen dort gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Besuch!


Zum Programm im Einzelnen:


Freitag, 26. Februar 2010, 18.30 Uhr
Universität Hamburg | Ernst-Cassierer-Saal
Eröffnung und Begrüßung
Eröffnungsvortrag: RA Dr. Bernd Wagner (Hamburg)
Strafverteidigung als Privileg
Wehe dem, der uns in die Pflicht nimmt


im Anschluss (ca. 20.30 Uhr):
Empfang für die Gäste des 34. Strafverteidigertages im Foyer der Universität Hamburg


Sonnabend, 27. Februar 2010, 9.00 – 17.30 Uhr
Universität Hamburg |Hauptgebäude

Arbeitsgruppen:

AG 1 Der Geist des Obrigkeitsstaats im Revisionsrecht – die freie Advokatur als Feindbild der jüngeren Rechtsprechung des BGH
AG 2 Prognose und Strafrecht: Die Sanktionierung negativer Kriminalprognose
AG 3 Labeling
AG 4 Kritische Kriminaltechnik
AG 5 (Mehr) Transparenz im Strafverfahren
AG 6 Wiederaufnahme


Sonntag, 28. Februar 2010, 10.00 – ca. 12.30 Uhr

Schlussdiskussion des Strafverteidigertages
Die Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens

(die Teilnehmer/innen werden noch bekanntgegeben).

Ende der Veranstaltung gegen 12.30 Uhr.


weitere Informationen:

www.strafverteidigertag.de