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Hier geht es zum 40. StV-Tag, oder: „Ich bin 40 – Bitte helfen Sie mir über die Strasse!“…..

20160228_124322„Ich bin 40 – Bitte helfen Sie mir über die Strasse!“…..nein, dass ist nicht das Motto, unter dem der 40. StV-Tag 2016 in Frankfurt am Main steht, aber das steht als „Überschrift“ auf der Eintrittskarte zur Eröffnungsveranstaltung am heutigen Abend in der Paulskirche. Dort wird um 18.30 Uhr der 40. Strafverteidigertag eröffnet – und da ist dann die Verbindung zur „40“, also runder Geburtstag. Das Motto lautet in diesem Jahr: „Bild und Selbstbild der Strafverteidigung“. Und wenn dieser Beitrag online geht, bin ich auf dem Weg nach Frankfurt, um in diesem Jahr mal wieder teil zu nehmen. Ich freue mich, vor allem, weil man auch den ein oder anderen Kollegen, den man länger nicht gesehen hat, mal wieder trifft und nach der Eröffnungsveranstaltung bei dem ein oder anderen Bier „klönen“ kann. Meist wird es später 🙂 .

Die neun Arbeitsgruppen am morgigen Samstag dann zu folgenden Themen:

  • AG 1: StPO-Reform
  • AG 2: Verlorene Unschuld(svermutung). Opferrechte vs. Beschuldigtenrechte
  • AG 3: Polizeizeugen
  • AG 4: Das Weltbild des Strafríchters. Ist die Unabhängigkeit der Richter unabdingbar?
  • AG 5: Mindeststandards der Strafverteidigung
  • AG 6: 40 Jahre Terrorismusstrafrecht
  • AG 7: Rassismus im Strafverfahren
  • AG 8: Das neue Korruptionsstrafrecht
  • AG 9: Hören-Sehen-Verstehen. Rollenverhalten in der Hauptverhandlung (Teil 4)

Interessant sind alle, besonders interessant für mich die AG 1, die AG 3, die AG 4 und die AG 5. Anmeldet haben ich mich für die AG 1. Da erhoffe ich mir Informationen, ob und wann und wie die StPO-Reform denn nun kommt. Hoffen wir, dass die MDin Marie Luise Graf-Schlicker aus dem BMJV das weiß und vor allem auch etwas dazu sagt (vgl. zu den Fragen der StPO-Reform dann auch schon:  Unbemerkt, oder: Kommt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens?) , Kommt jetzt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens?,  auch noch „Richtervorbehaltsgötterdämmerung“, oder: Finger weg vom Richtervorbehalt bei der Blutentnahme!!!!) und „Strafkammertag“ – ein „Aufrüstungstag“? oder: Strafverfahren quo vadis?). Bitte nicht nur allgemeines „Ministeriums-Blabla“. 🙂

Bis nachher/gleich in Frankfurt….

„Strafkammertag“ – ein „Aufrüstungstag“? oder: Strafverfahren quo vadis?

© bluedesign - Fotolia.com

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Ich habe hier ja in der letzten Zeit schon ein paar Mal zu der geplanten Änderung der StPO – oder auch StPO-Reform – gepostet, angefangen mit Unbemerkt, oder: Kommt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens?) zur Einsetzung und Arbeitsaufnahme der Expertenkommission über Kommt jetzt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens? zu den Ergebnissen (vgl. auch noch „Richtervorbehaltsgötterdämmerung“, oder: Finger weg vom Richtervorbehalt bei der Blutentnahme!!!!). Nun scheinen die Dinge voran zu gehen oder getrieben zu werden. Es existiert nämlich ein erster Rohentwurf aus dem BMJV, der vor einigen Tagen an die Landesjustizverwaltungen versendet worden ist (vgl. hier bei LTO).

Was drin steht, ich weiß es nicht, bisher hatte ich keine Gelegenheit, den „Rohentwurf“ zu sehen. Ich vermute mal auf jeden Fall die Änderung des § 81a Abs. 2 StPO und wahrscheinlich auch die Einführung einer Anwesenheitspflicht bei/zu polizeilichen Vernehmungen. Über alles anders kann man nur spekulieren.

Und ob es ein „großer Wurf“ ist, das wird man auch bezweifeln können/dürfen, wenn er auf den Vorschlägen der Kommission beruht (ich verweise nur auf Schünemann in StraFo 2016, 45 ff., der den Vorschlägen der Expertenkommission eine – gelinde ausgedrückt – nicht gute Kritik erteilt hat).

Was mich umtreibt, sind die Nachrichten der vergangenen Woche über den „Strafkammertag“ in Hannover, an dem rund 70 Richter teilgenommen haben – jeweils zwei bis drei vornehmlich Richter am LG aus allen 24 Oberlandesgerichtsbezirken (vgl. hier bei LTO). Ich hatte erst angenommen, es handle sich um eine Konkurrenzveranstaltung zum „Strafverteidigertag“, aber mich dabei getäuscht. Denn es handelte sich um eine Veranstaltung, die den Richtern bei den Plänen zur Reform StPO mehr Gehör zu verschaffen soll. Sie fühlten sich in der Experten-Kommission unterrepräsentiert. Und die Ergebnisse gehen der Richterschaft, vor allem offenbar den OLG-Präsidenten/innen nicht weit genug. Dazu aus dem Interview, das LTO mit Götz von Olenhusen, dem Präsidenten des OLG Celle, geführt hat:

„Götz von Olenhusen: Die Vorschläge reichen aus unserer Sicht nicht aus. Vor allem betreffen die Empfehlungen im Wesentlichen Veränderungen im Ermittlungsverfahren. Unser Fokus liegt dagegen auf den Reformerfordernissen für das Hauptverfahren. Die kommen nach dem Verständnis der Richterschaft viel zu kurz. Die Vorschläge der Kommission sehen zwar auch eine Frist für Beweisanträge und etwa eine Videoaufzeichnung vor, das ist aber wirklich nicht genug.“

Also war der „Strafkammertag“ dann wohl eher ein „Aufrüstungstag“. Und dass das nicht verkehrt ist, beweist mir die gemeinsame PM des KG und der OLG v. 16.02.2106, unter dem schönen Titel: „Reform des Strafprozesses – Praktiker melden sich zu Wort“ und dem „Obersatz“: „Der Strafprozess muss effektiver gestaltet werden, so lautet das klare Fazit des bundesweiten Strafkammertages, der heute am Landgericht Hannover stattfand.“ Und da ist dann viel die Rede von Flexibilität, Beschleunigung usw. Auf dem Altar wird man – befürchte ich – manches opfern oder will opfern, aber das war leider zu erwarten bei einer Kommission, die ein „StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens“ einleiten sollte.

Und wenn man dann
Einige Thesen und Forderungen der Praktikerinnen und Praktiker:

  • bindende Vorabentscheidung über Besetzungsrügen wegen falscher Gerichtsbesetzung
  • Beschleunigung des Verfahrens durch Geltendmachung von Einwendungen schon im sog. Zwischenverfahren zwischen Anklageerhebung und Eröffnung der Hauptverhandlung
  • Strafabschläge wegen überlanger Verfahrensdauer durch flexiblere Möglichkeiten der Geschäftsverteilung innerhalb der Gerichte vermeiden
  • Fristsetzung für Beweisanträge, die nach Abschluss der von Amts wegen durchgeführten Beweisaufnahme gestellt werden
  • mehr Möglichkeiten zum Verlesen von Zeugenantworten in Fragebögen in gleichgelagerten Masseverfahren (bspw. Internetkriminalität)
  • Behandlung von Befangenheitsanträgen außerhalb der Hauptverhandlung: Fortsetzung der Verhandlung; Entscheidung über das Befangenheitsgesuch spätestens binnen 3 Wochen
  • Konzentration der Wirtschaftsstrafkammerstandorte in den Ländern und länderübergreifend
  • Unterstützung von Richterinnen und Richtern in Wirtschaftsstrafverfahren – Fachkräftepool bilden (Sachbearbeiter, Wirtschaftsreferent, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)

liest, dann fragt man sich „Strafverfahren, qou vadis“?

Denn was soll sie z.B. bringen, eine „bindende Vorabentscheidung über Besetzungsrügen wegen falscher Gerichtsbesetzung„? Wer soll entscheiden? Wahrscheinlich das OLG. Aber was hat das mit dem Verfahren zu tun? Und warum nur eine bindende Vorabentscheidung über Besetzungsrügen? Dann könnte man doch gleich auch alle Beanstandungen von Vorsitzendenmaßnahmen (§ 238 Abs. 2 StPO) mitaufnehmen, was sicherlich die Revisionsgerichte entlasten würde.

Und warum eine „Beschleunigung des Verfahrens durch Geltendmachung von Einwendungen schon im sog. Zwischenverfahren zwischen Anklageerhebung und Eröffnung der Hauptverhandlung“? Wenn man mit Verteidigern spricht, hört man doch immer wieder die Klage, dass sie den Eindruck haben, dass das, was im Zwischenverfahren vorgetragen wird, eh keinen interessiert, sondern i.d.R. eröffnet wird.

Und was soll ein „Fachkräftepool“ bringen? Sind das Hilfsrichter? Welche Stellung haben sie und wie wird deren Arbeit  kontrolliert?

Alles in allem: Ich habe ein ungutes Gefühl. Aber es kann ja noch werden…..

Kommt jetzt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens?

© Berlin85 - Fotolia.com

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Ich hatte im Juli 2014 über die „Arbeitsaufnahme“ der Expertenkommission zur „Effektivierung des Strafverfahrens“ berichte (vgl. Unbemerkt, oder: Kommt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens?). Und – für mich: Oh, Wunder: Die hat nun inzwischen ihre Ergebnis abgeliefert, Für mich unerwartet schnell 🙂 . Darüber hat am Dienstag das BMJV mit einer PM berichtet (vgl. hier). Der Minster hat artig „Danke“ gesagt, man hat sich in einen Kreis gestellt, den Abschlussbericht in die Mitte und freundlich in die Kamera gelächelt.

Was soll nun neu werden? Gelesen habe ich die Ergebnisse bisher auch noch nicht ganz, dafür ist das Material (siehe unten) zu umfangreich. Ich kann aber aus der PM zitieren, und zwar gibt es folgende „Empfehlungen“:

Ermittlungsverfahren

  • Einräumung eines Anwesenheits- und Fragerechts des Verteidigers bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen, Tatortrekonstruktionen und Gegenüberstellungen mit dem Beschuldigten
  • Schaffung eines Antragsrecht des Beschuldigten auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren
  • Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen bei polizeilicher Vernehmung, wenn der Ladung ein einzelfallbezogener Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt
  • Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutprobenentnahmen im Bereich der Straßenverkehrsdelikte; Übergang der regelmäßige Anordnungsbefugnis auf die Staatsanwaltschaft
  • Regelmäßige audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen bei schweren Tatvorwürfen oder bei einer schwierigen Sach- oder Rechtslage
  • Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und von V-Personen sowie Neuausrichtung des Straftatenkatalogs bei der Telekommunikations-überwachung (TKÜ; § 100a Absatz 2 StPO) anhand übergeordneter Kriterien
  • Ausdrückliche gesetzliche Regelung des Verbots der Tatprovokation
  • Erweiterung der Möglichkeit, zivil- oder verwaltungsrechtliche Vorfragen vor Anklageerhebung im Zivil- oder Verwaltungsrechtsweg klären zu lassen

Zwischenverfahren

  • Prüfempfehlung, wie die Filterfunktion des Zwischenverfahrens bei Land- und Oberlandesgerichten mit dem Ziel der Vermeidung oder Entlastung der Hauptverhandlung gestärkt werden kann

Hauptverhandlung

  • Schaffung eines fakultativen gerichtlichen Erörterungstermins mit den Verfahrensbeteiligten zur Vorbereitung der Hauptverhandlung bei umfangreichen Strafverfahren
  • Einführung der Möglichkeit einer Eröffnungserklärung der Verteidigung nach Verlesung der Anklageschrift
  • Regelung einer gerichtlichen Hinweispflicht bei Änderung der für die rechtliche Bewertung erheblichen tatsächlichen Umstände oder bei beabsichtigten Abweichen von einer von ihm offengelegten vorläufigen Bewertung der Sach- oder Beweislage
  • Einführung einer fakultativen audiovisuelle Dokumentation einzelner Vernehmungen vor dem Amtsgericht sowie Prüfung der Einführung einer obligatorischen audiovisuellen Dokumentation der gesamten erstinstanzlicher Hauptverhandlungen vor dem LG und OLG unter der Bedingung, dass mit deren Einführung keine Erweiterung der Revisionsmöglichkeiten verbunden ist
  • Ermöglichung des Vorführens einer audiovisuell aufgezeichneten richterlichen Zeugenvernehmung bei erstmaliger Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung sowie einer richterlichen Beschuldigtenvernehmung zum Zweck der Beweisaufnahme über ein Geständnis
  • Einführung einer gerichtlichen Möglichkeit zur Fristsetzung für nach Schluss der Beweisaufnahme eingereichte Beweisanträge mit der Möglichkeit der Ablehnung bei nicht genügend entschuldigter Fristversäumnis
  • Schaffung der Möglichkeit zur ausnahmsweisen Bildung von Nebenklägergruppen unter Beiordnung eines Gruppenrechtsbeistands bei Umfangsverfahren durch das Gericht

Rechtsmittelverfahren

  • Einführung der Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 153a Absatz 2 StPO auch im Revisionsverfahren
  • Keine Änderungen im Wiederaufnahmerecht
  • Keine Erweiterung der Möglichkeiten zur Entscheidung über einer Revision im Beschlussverfahren ohne Revisionshauptverhandlung zu entscheiden

Das ein oder andere liest sich gut, wie das Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei polizeiliuchen Vernehmungen, das Antragsrecht auf Bestellung eines Plfichtverteidigers schon im Ermittlungsverfahren (schönen Gruß an den BGH – Ein Schritt zurück beim BGH, oder: Die StA wird es schon richten), das Verbot der Tatprovokation usw., anders stimmt bedenklich, wie die Fristsetzung für Beweisanträge. Jetzt muss man mal sehen, was daraus wird. Der große Wurf – und zwar auch für Rechte des Angeklagten, nicht nur ggf. doch deren Beschränkung, oder doch nur Klein-Klein bzw. „Effekitvierung“ in dem Sinne der Rechtebeschneidung. Der Minister hat sich dazu geäußert: Klar ist“, so Maas weiter, „Effektivität und Praxistauglichkeit bedeutet etwas anderes als „Verfahrensbeschleunigung um jeden Preis“ oder gar „Abbau von Verfahrensrechten“. Es ist gut, dass die Kommission ein besonderes Augenmerk auch auf die Verbesserung der Kommunikation, Dokumentation und Transparenz im Strafverfahren gelegt hat. Denn Kommunikation und Transparenz sind wichtige Bausteine für eine moderne Verfahrensordnung. Eine offene, kommunikative und zeitgemäß dokumentierte Verhandlung kann Konflikte und Missverständnisse in der Hauptverhandlung verringern. Sie kann darüber hinaus eine bessere Strukturierung und eine Konzentration der Hauptverhandlung ermöglichen. Das beschleunigt nicht nur das Verfahren, sondern setzt die Verfahrensbeteiligten in den Stand, ihre Rechte gezielter wahrzunehmen. Unser Ziel ist es, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.“

„Zeitnah“: Ich bin gespannt. Es müssen die Länder, die Verbände usw. beteiligt werden. Das dauert. Und wir haben Ende 2015, die Legislaturperiode endet planmäßig im Herbst 2017, also so ganz viel Zeit ist nicht mehr. Man kann nur hoffen, dass das jetzt nicht durchgepeitscht wird: So nach dem Motto: Alle Welt ist mit den Flüchtlingen beschäftigt. Da ändern wir mal schnell eben die StPO. Erste Kritik ist natürlich auch schon da, (natürlich) aus Bayern. Da ruft der dortige JM: Thema verfehlt (vgl. hier). So ganz einfach wird s also nicht.

Wer Zeit und Lust hat, kann den „Abschlussbericht, die in der Kommission erstatteten Gutachten und die Protokolle der Sitzungen nachlesen. Stehen auf der HP des BMJV oder auch (nach) hier übertragen:

Bericht der Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens)

Unbemerkt, oder: Kommt eine große StPO-Reform zur „Effektivierung unseres Strafverfahrens?

© Miriam Dörr - Fotolia.com

© Miriam Dörr – Fotolia.com

Gelesen hatte ich es im justizpolitischen Teil des Koalitionsvertrages der GroKo ja schon, dass nämlich das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren „unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestaltet“ werden und eine Expertenkommission hierzu bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten soll. Aber, wie das häufig so ist. Man liest es und vergisst es wieder, zumal man denkt: Hatten wir doch alles schon: Große StPO-Reform – irgendwann Ende der 60-ziger Jahre, meine ich, – woraus dann nicht geworden ist, oder vor einigen Jahren dann das sog. „Eckpunkte-Papier“, von Herta Däubler-Gmelin, das dann auch – mit ihr (?) – wieder verschwunden ist. Von daher an sich: Entwarnung, oder: Wird alles nicht so heiß gegessen….

Aber so ganz dann wohl doch nicht. Denn inzwischen hat das BMJV tatsächlich eine „Expertenkommission“ eingesetzt, die sich am 07.07.2014 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur ihrer Auftaktveranstaltung getroffen hat. Der Minister selbst hat die Veranstaltung eröffnet, also hochrangig aufgehängt (vgl. hier die PM des BMJV). Ziel dieser „Expertenkommission“ soll es sein bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge zu erarbeiten, und zwar konkrete Reformvorschläge: „Am Ende der Arbeit der Kommission soll ein Bericht stehen, der konkrete Regelungsempfehlungen enthält, die Grundlage eines Gesetzgebungsvorhaben sein können.“

Leider habe ich nichts dazu gefunden, wer denn nun Mitglied dieser „Expertenkommission“ ist (außer das Übliche: Personen aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung usw.), interessant wäre aber schon zu wissen, wer denn da nun am Werke ist. Aber zumindest die Eröffnungsrede des Ministers steht im Internet. Und die enthält so schöne Sätze/Passagen wie:

„…Beide Ziele können wir jetzt mit dieser Expertenkommission umsetzen. Dabei ist es mir wichtig, eben nicht nur eine kurzfristige Reparaturgesetzgebung mit kleinteiligen Änderungsvorschlägen vorzubereiten. Dafür braucht es keine Expertenkommission. Aufgabe der Kommission sollte es vielmehr sein, die Ziele der Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit gerade durch weiter reichende Reformvorschläge zu erreichen. Es geht nicht um eine Verschönerung der Oberfläche, sondern um strukturelle Verbesserungen des Systems….“

….Sie sollen Vorschläge erarbeiten, die das Strafverfahren straffen, ohne die Rechte der Verfahrensbeteiligten einzuschränken, es soll schneller gehen, aber nicht schlechter werden, transparenter, aber mit hohem Persönlichkeitsschutz…“

Und:

„Am Ende Ihrer Arbeit soll ein Bericht stehen, der Regelungsempfehlungen enthält. Ich hoffe dabei einerseits auf Anregungen, die schon so konkret sind, dass sie kurzfristig in einen Gesetzentwurf einmünden und noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten können. Noch wichtiger ist mir aber, dass Sie weiter reichende und tiefer gehende Vorschläge entwickeln, auch wenn diese vielleicht nicht innerhalb der ersten 18 Monate der Kommissionsarbeit abgeschlossen werden können….“

„Das Ziel, möglichst schon bis zur Mitte der Legislaturperiode erste Vorschläge zur Effektivierung unseres Strafverfahrens vorzulegen, ist schon für sich ehrgeizig genug .“..

Zu letzterem: Richtig. Ich denke, ich kann noch getrost demnächst eine weitere Neuauflage meiner Handbücher in Angriff nehmen. Mit den Expertenkommissionen und der Umsetzung der Ergebnisse ihrer Arbeiten ist das immer so eine Sache. Das habe ich beim RVG 2004 selbst erlebt.

Zum Ganzen: Wenn von „Effektivierung unseres Strafverfahrens“ gesprochen wird, gehen bei mir immer die Alarmglocken an. Denn meist wird dann an „Stellschrauben“ gedreht – die letztlich zu einem Abbau der Beschuldigtenrechte führen. Das Strafverfahren wird eben effektiver, wobei es immer darauf ankommt, was man darunter versteht. Aus der Rede: „Und doch sind Bezahlung und Ausstattung nicht die einzigen Stellschrauben, wenn wir die Belastung der Justiz betrachten.“ Da kann man nur sagen: Eben, oder Hört, hört.