Am 17.04. haben die die fünf größten Provider Deutschlands mit dem BKA einen Vertrag geschlossen, der den Zugang zu Kinderpornografie im Netz erschweren soll. Damit verfolgt die Bundesregierung weiter die Bekämpfung von Missbrauch und Ausbeutung im Internet. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein. Die Sperren auf Domaine Name System (DNS)-Basis soll verhindern, dass die illegalen Seiten mit kinderpornografischem Inhalt durch Eingabe des Namens aufgerufen werden können. In der Regel erscheint dann eine erläuternde STOPP-Seite. In Kürze soll im Übrigen das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ im Bundeskabinett behandelt werden. Es soll verbindlich und weitreichend für alle Anbieter das regeln, was im Kern mit dem Vertrag vereinbart wurde.
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Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie
In der vergangenen Woche ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet vorgelegt worden. Mit ihm soll das Telemediengesetzes neu geregelt werden, indem insbesondere eine Sperrung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet möglich sein soll. es bleibt abzuwarten, was aus diesem Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren wird. Die Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme
Das Bundesfamilienministerium plant, den Zugriff auf Kinderpornografieseiten im Internet künftig zu verhindern oder zu erschweren. Dazu sollen bis Ende Februar 2009 verbindliche Vereinbarungen mit den Ministerien für Inneres und Wirtschaft und den sieben größten Internetprovidern in Deutschland getroffen werden. Die Provider sollen die technische Umsetzung leisten. Das Bundeskriminalamt soll eine Liste mit denjenigen Seiten führen, die geblockt werden sollen. Unter Sachverständigen besteht aber Einigkeit darüber, dass die Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur eine flankierende Maßnahme sein kann. Das wurde in einem öffentlichen Expertengespräch im Unterausschuss Neue Medien über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen für derartige Seiten am 12.02.2009 deutlich. Oliver Süme vom eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, es gehe bei der Diskussion lediglich um eine Zugangserschwerung, im Grunde sei jede Sperre umgehbar. Er machte weiter deutlich, dass die in seinem Verband vertretenen Provider davon überzeugt seien, dass es einer neuen gesetzlichen Grundlage, eines Spezialgesetzes bedürfe, um diesen Eingriff in das Internet zu ermöglichen. „Niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung oder die Erschwerung das Problem in Gänze gelöst werden kann“, sagte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes. Dennoch sei es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. Es gehe nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter stecke, so Maurer. Dem stimmte Rechtsanwalt Dieter Frey zu und machte deutlich, der Schritt der Sperrung sei wichtig wegen des Opferschutzes. Auch er forderte, eine „saubere gesetzliche Grundlage“ für die Sperrung zu schaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung der Täter, also derjenigen die Kinderpornografie besitzen, verbreiten oder konsumieren, müsse genauso geschehen. Über die beste Methode zur Zugangserschwerung waren sich die Sachverständigen nicht einig. Hannes Federrath, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, sprach sich für die sogenannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden. Dagegen sprach sich Jürgen Maurer für die DNS-Sperre aus, die Federrath zuvor als am wenigsten wirksam bezeichnet hatte. Friedemann Schindler von Jugendschutz.net kritisierte die Diskussion um die größere Wirksamkeit. 80 Prozent der Nutzer seien durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung vielleicht davon abhalten lassen würden, sich den Zugang anderweitig zu verschaffen.
Quelle: Bundestag, Unterausschuss Neue Medien hib-Meldung Nr. 049/2009 vom 13.02.2009